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Mannheim – Aktuelle Meldung zu Corona (Stand 10.09.2021)

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 10.09.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Impfzahlen
3. Impfen
4. Hinweise gem. § 11 Corona-Verordnung zur Bundestagswahl am 26. September 2021

1. Aktuelle Fallzahlen

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 10.09.2021, 16 Uhr, 70 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 18.085.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 16.574 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.204 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzahl für Ungeimpfte ( bzw. Einmal- Geimpfte ) und Geimpfte für das Land Baden- Württemberg.

2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 09.09.2021 (Stand: 21 Uhr) wurden in Mannheim 301.970 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. Dabei handelt es sich um 156.176 Erstimpfungen um 144.722 Zweitimpfungen und 1.072 Drittimpfungen. Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Impfen

Impfzentrum: Johnson & Johnson Sonderaktion ohne Termin

Das Impfzentrum Mannheim bietet bis 30. September immer freitags und samstags als Sonderaktion Impfungen für alle ab 18 Jahren mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson an. Impfwillige können ohne Termin zwischen 11.30 Uhr und 19 Uhr ins Impfzentrum am Maimarktgelände kommen.

Auch von Montag bis Donnerstag besteht die Möglichkeit zur Impfung mit Johnson & Johnson ohne Termin – wenn jeweils fünf Personen zusammenkommen, die diesen Impfstoff wünschen, kann auch außerhalb der Sonderaktion eine Ampulle geöffnet werden.

Laufende und kommende Impfaktionen

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.

Impfzentrum noch bis 30. September geöffnet

Da die Impfzentren in Baden-Württemberg, wie vom Land angekündigt, bis 30. September geöffnet sind, wird das Mannheimer Impfzentrum danach planmäßig den Betrieb einstellen. Damit werden die Impfungen ab 1. Oktober in die Regelversorgung übergehen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können dann weiterhin Termine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich. Die Stadt Mannheim prüft derzeit ein Impfangebot für Mannheimerinnen und Mannheimer, insbesondere über Mobile Impfteams, das über den 30. September hinausgeht.

Alle, die ihre Erstimpfung im Mannheimer Impfzentrum erhalten haben, können für die Zweitimpfung auch einen Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vereinbaren. Auch die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen werden in die Regelversorgung bei Hausärztinnen und -ärzten übergehen.

Bis zum 30. September ist die Impfung im Mannheimer Impfzentrum nach wie vor einfach und spontan von Montag bis Samstag zwischen 11:30 und 19 Uhr möglich.

Meldung des Landes: Zweitimpfung nach dem 30. September

Die Impfzentren des Landes schließen zum 30. September 2021. Das bedeutet, dass vergebene Zweittermine dort nicht stattfinden. Wenn Ihre Zweitimpfung ab Oktober stattfinden soll, bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt (eingeschlossen sind auch Privatpraxen) aufzunehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren.

Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren.

Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.

Eventuell bestehende (Zweit-) Impftermine nach dem Ende der Laufzeit des jeweiligen Impfzentrums sind ungültig, auch falls E-Mailerinnerungen durch die Impfterminsoftware versandt werden.

Öffnungszeiten des Impfzentrums Mannheim / Impfungen auch ohne Termin

Weiterhin sind Impfungen im Mannheimer Impfzentrum bis 30. September auch ohne Termin möglich. Damit können Interessierte spontan und flexibel zu den gültigen Öffnungszeiten montags bis samstags von 11.30 Uhr bis 19 Uhr zur Impfung ins Impfzentrum kommen. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch die Zweitimpfung. Bei der Zweitimpfung sind die Mindestabstände zwischen den beiden Impfungen einzuhalten.

Seit 01. September sind für bestimmte Personengruppen sechs Monate nach Abschluss der Erst- und Zweitimpfung auch Auffrischungsimpfungen möglich. Weitere Informationen sowie nähere Informationen zu den zur Auffrischungsimpfung berechtigten Personen finden Sie hier:

Öffnungszeiten bis 30. September – ohne Termin: Mo-Sa, 11.30 Uhr bis 19 Uhr, sonntags geschlossen.

4. Hinweise gem. § 11 Corona-Verordnung zur Bundestagswahl am 26. September 2021

In § 11 der Corona-Verordnung wurden wichtige grundsätzliche Regeln für den Wahlablauf in der Pandemiezeit gesetzt. Diese sind zwingend einzuhalten.

Die Regelungen in Kürze:

– Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden.

– Diese Verpflichtung besteht nicht für
— Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
— Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist und
— die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.

– Im Wahlgebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

– Wer die Wahl beobachten möchte, ist zur Bereitstellung der Kontaktdaten gemäß § 11 Absatz 4 i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO verpflichtet. Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht dürfen sich die Wahlbeobachtenden nicht länger als 15 Minuten je Schicht (8 Uhr bis 13 Uhr, 13 Uhr bis 18 Uhr, während der Auszählung) und grundsätzlich nicht länger als 15 Minuten in Briefwahlbezirken aufhalten.

– Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
— einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
— typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neuauftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
— keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
— die Wahl beobachten möchten, aber nicht zur Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten bereit sind.

– Beim Betreten des Wahlgebäudes muss sich jede Person mit dem dafür bereitgestellten Spender im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
Stadt Mannheim

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