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Ludwigshafen – Freie Wähler fordern die Gründung einer Wiederaufbaugesellschaft sowie Liquiditätshilfen für die Ahrgemeinden

Ludwigshafen/Mainz . Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal laufen die Aufräumarbeiten weiter auf Hochtouren. Doch schon jetzt gilt es, den Blick in die Zukunft zu richten und sich Gedanken darüber zu machen, wie man die zerstörten Ortschaften und die Infrastruktur schnellstmöglich wiederaufbauen kann. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, schlägt Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER-Fraktion im Rheinland-Pfälzischen Landtag, die Gründung einer Wiederaufbaugesellschaft vor.

Fraktionsvorsitzender Joachim Streit: „Träger der Gesellschaft könnten die betroffenen Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr und die kreisfreien Städte Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie der Landkreis Ahrweiler – mit finanzieller Ausstattung des Landes Rheinland-Pfalz – sein.“ Da die Infrastruktur oft gemeindeübergreifend geplant und gebaut werden müsse, könne die Leitung des Wiederaufbaus nur in einer gemeinsamen Gesellschaft geleistet werden.

Streit ist sich bewusst, dass die Verwaltungen kein Personal zum Wiederaufbau im Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) finden werden. Daher gelte es, Personal ohne die engen Grenzen des TVöD zu rekrutieren. Die Leitung der Gesellschaft müsse durch die Träger in kommunaler Hand bleiben. „Da deren Haushalte durch enorme Steuerausfälle (Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer) gekennzeichnet sind, hat das Land die Verpflichtung, der Wiederaufbaugesellschaft eine entsprechende Liquiditätshilfe und finanzielle Ausstattung zu geben“, fordert der Fraktionsvorsitzende.
Dabei sei der Wiederaufbau als Sonderaufgabe zu sehen. „Alle Verwaltungen werden in den nächsten Jahren genug zu tun haben. Daher wäre eine Wiederaufbaugesellschaft zur Stärkung der übrigen kommunalen Verwaltung enorm wichtig und könnte in Abstimmung mit den Oberbehörden alles aus einer Hand leisten“, ist sich Streit sicher. Und die Gründung einer solchen Gesellschaft könne ganz schnell gehen. „Es genügt ein einziger Schritt: der zum Notar. Man muss es nur wollen und beschließen!“, so Streit.

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