Heppenheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die pflanzlichen Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen nur unter Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, unter Einhaltung der geltenden Regelungen verbrannt werden.
Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Ordnungsamt ist erforderlich.
Quelle:Magistrat der Kreisstadt Heppenheim