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Heppenheim – Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist ab sofort wieder erlaubt

Heppenheim / Metropolregion Rhein-Neckar.

Die pflanzlichen Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen nur unter Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, unter Einhaltung der geltenden Regelungen verbrannt werden.
Eine vorherige telefonische Anmeldung beim Ordnungsamt ist erforderlich.

Quelle:Magistrat der Kreisstadt Heppenheim

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