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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – Ab Mittwoch keine Beschränkung der Besucherzahl in Krankenhäusern

Aktuelle Meldung zu Corona 25.08.2021
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 17.147

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 25.08.2021, 16 Uhr, 61 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 17.147.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 16.236 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 604 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Inzidenz für Mannheim:
Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sich in einem bestimmten Gebiet insgesamt in den vergangenen sieben Tagen angesteckt haben.

Das Landesgesundheitsamt hat am 25. August eine 7-Tage Inzidenz von 87,2 für den Stadtkreis Mannheim gemeldet.
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Erneute Verlängerung der AV zur Testung in Kitas und Verlängerung der AV Meldepflicht betrieblicher Cluster

Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten der Stadt Mannheim vom 25. August
Die Stadt Mannheim hat am 15. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 25. August 2021 verlängert wurde. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese bis zum 23. September 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.
Gemäß der Allgemeinverfügung wird von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zwei Mal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.

Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster vom 25. August 2021 der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung (AV) zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 25. August 2021 verlängert wurde. Mit der heute erlassenen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 23. September 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.

Demnach ist in Arbeitsstätten, in denen bei Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zumindest zeitweise innerhalb desselben umschlossenen Raumes wie zum Beispiel gemeinschaftlich genutzten Büros, Werkhallen und Werkstätten, Fahrzeugen, Pausenräumen oder im selben Stockwerk desselben Gebäudeabschnitts aufhalten und bei denen
innerhalb von 14 Tagen zwei oder mehr durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Schnelltest bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten,

der Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich eine nicht-namentliche Meldung unter Angabe der Fallzahl an das Gesundheitsamt Mannheim zu machen. Der Arbeitgeber ist hierdurch ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine gesonderte, regelmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten vorzunehmen.
Verstöße werden bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Meldepflicht in der Regel bei vorsätzlicher Handlung mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügungen können hier eingesehen werden: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

3. Meldung des Landes: Überarbeitete Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen tritt in Kraft

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an die vergangene Woche in Kraft getretene neue Corona-Verordnung des Landes angepasst. Die Verordnung zu Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde am heutigen Dienstag (24. August) verkündet, die Regelungen treten morgen (25. August) in Kraft. Künftig gibt es in den Einrichtungen keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl. Bislang hing diese von der jeweiligen Inzidenz vor Ort ab. Nichtgeimpfte Personen müssen auch künftig einen Antigen-Schnelltest (neu: nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Insbesondere nicht-geimpftes Personal muss sich regelmäßig testen lassen.

Die Regelungen für Krankenhäuser im Einzelnen:
Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor eine Besucherin / ein Besucher pro Tag abhängig von der der Inzidenzstufe)
Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 Stunden beim Schnelltest)
Testpflicht für Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr auch während des regulären Schulbetriebs
Personal wird arbeitstäglich mit einem COVID-19 Schnelltest getestet, für immunisiertes Personal kann die Einrichtung eine anderweitige Regelung treffen
Personal muss in der Einrichtung eine medizinische Maske tragen, die Einrichtung kann aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich anderweitige Regelungen anordnen

Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen im Einzelnen:

Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor zwei Besucherinnen / Besucher pro Tag abhängig von der Durchimpfung der Bewohnerinnen / Bewohner und der Inzidenzstufe),Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 beim Schnelltest) Testpflicht entfällt bei Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr während des regulären Schulbetriebs Gemeinschaftsaktivitäten sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Keine Abmelde- und Anmeldepflicht für Bewohnerinnen / Bewohner
Testpflicht für nicht-immunisiertes Personal stationär viermal wöchentlich (zuvor dreimal wöchentlich) und ambulant dreimal wöchentlich (zuvor zweimal wöchentlich); Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend berücksichtigt.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finden Sie hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/210824_CoronaVO_KH_u_Pflege-E_final.pdf
Stadt Mannheim

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