Ladenburg/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die neue Corona-Verordnung des Landes ab dem 16. August 2021 hat für sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens in Ladenburg konkrete Auswirkungen. Ab sofort gilt außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen grundsätzlich die 3G-Regel; die bisherigen Inzidenzstufen fallen weg. Konkret bedeutet dies, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürger-innern und Bürger vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben in geschlossenen Räumen teilhaben können. Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss einen negati-ven Corona-Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. Erhalten bleibt für alle weiterhin die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in ge-schlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Ab-stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Auch die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.
Die Stadt Ladenburg informiert über ausgewählte Teilbereiche in ihrem Verantwortungsbereich, die von der neuen Corona-VO betroffen sind:
• Lobdengau-Museum
Das Lobdengau-Museum hat Mittwoch, Samstag und Sonntag jeweils von 14 bis 17 Uhr ge-öffnet. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig.
Aktuelle Informationen können auf der Homepage (http://www.lobdengau-museum.de/) abge-rufen werden.
• Stadtarchiv
Der Besuch des Stadtarchivs ist zu den Öffnungszeiten (Dienstag 9 bis 12 Uhr und Donners-tag 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr) möglich. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig.
• Stadtbibliothek
Der Besuch die Stadtbibliothek ist bis zum 11. September zu den Sommeröffnungszeiten möglich:
Montag 16 – 20 Uhr*
Dienstag 8 – 14 Uhr*
Donnerstag 16 – 20 Uhr*
Freitag 8 – 14 Uhr*
Samstag 10 – 13 Uhr
Von 8 bis 10 Uhr bzw. von 18 bis 20 Uhr ist die Theke nicht besetzt. In diesen „Open-Library-Zeiten“ geht die Ausleihe und / oder die Rückgabe nur über das Selbstverbucher- bzw. Rück-gabegerät. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Vorla-ge entfällt für die Abholung und Rückgabe von Medien. Die Abstandsregeln und die Masken-pflicht sind weiterhin gültig.
Die Onleihe sowie andere digitale Angebote sind unter www.stadtbibliothek-ladenburg.de verfügbar.
• Betrieb von Sportanlagen und Nutzung von Sporthallen
Der Trainingsbetrieb im Römerstadion ist für Vereine möglich, allerdings gelten spezifische Rahmenbedingungen. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räu-men, wie bspw. den Umkleiden nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Die Verei-ne sind daher angehalten, den Nachweis zu kontrollieren. Für die Öffentlichkeit bleibt das Römerstadion weiterhin geschlossen. Die städtischen Sporthallen sind für den Vereinssport ebenfalls geöffnet. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-nachweises gestattet.
Hinweis:
Für den Besuch des Freibads besteht keine veränderte Nachweispflicht, da es sich um ein Angebot im Außenbereich handelt und geschlossene Räume wie die Umkleiden nicht zugänglich sind. Es gilt jedoch unverändert die Pflicht zur Registrierung beim Betreten des Freibades.