Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Corona-bedingten Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige als Überbrückungshilfe III Plus bzw. Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021. Die beiden Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus ermöglicht es Unternehmen und Solostelbständigen, Zuschüsse zu den Fixkosten zu erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Referenzmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Und für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen. Außerdem kann wieder ein fiktiver Unternehmerlohn beantragt werden. Die Antragstellung ist – wie bei den bisherigen Programmen – nur über einen beratenden Dritten möglich.
Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de/ueberbrueckungshilfe oder beim IHK-Corona-Beratungsteam unter der Telefonnummer 0621 1709-600.