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Heidelberg – Neckarvorlandsatzung erlassen!


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2021 mit großer Mehrheit der Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung zugestimmt. In der Neckarvorlandsatzung ist geregelt, was auf der Naherholungsfläche erlaubt ist und was nicht. Die Satzung wird im Zuge der Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung angepasst. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung der neuen Polizeiverordnung die veränderten Lebensgewohnheiten sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen. Die bisherige Neckarvorlandsatzung ist über 40 Jahre alt und 2009 letztmals aktualisiert worden.

Die wesentlichen Kernpunkte im Überblick:

Der Aufenthalt von Gruppen auf der Wiese wird zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört wird. Als Gruppe gelten künftig bereits drei Personen, vorher war keine Anzahl festgelegt. So können Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst schneller einschreiten, wenn es zu Ruhestörungen kommen sollte.

Der Betrieb jeglicher Tonwiedergabegeräte ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen verboten. Mitgebrachte Lautsprecher in Kleinformat verursachen ein besonderes Lärmproblem auf der Neckarwiese. Sie erreichen trotz ihrer Größe eine erhebliche Lautstärke und haben damit großes Störpotenzial. Die Regelung gilt aber auch für Musikinstrumente.

Allgemeine Polizeiverordnung im Mai in Kraft getreten

Die Allgemeine Polizeiverordnung war bereits am 18. Mai 2021 in Kraft getreten. Sie ist das zentrale Regelwerk der in Heidelberg geltenden Normen. Sie dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll umweltschädliches Verhalten abwehren. Hintergrund ist, dass die alte Fassung nach 20 Jahren ihre Gültigkeit verliert.

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