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Mannheim – Nächtliches Alkoholverkaufs-, -konsum- und -mitführverbot im Jungbusch

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Stadt erlässt nächtliches Alkoholverkaufs-, -konsum- und -mitführverbot sowie Lautsprecherverbot im Jungbusch
Die Stadt Mannheim hat heute per Allgemeinverfügung ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf, Konsum, zum Mitführen von Alkohol sowie ein Lautsprecherverbot an Wochenenden für den Jungbusch erlassen.

Ab morgen, 23. Juli, darf freitags und samstags zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich, einschließlich der genehmigten Außengastronomie, jedoch nur für den Verzehr an Ort und Stelle. Die Verfügung schließt bezüglich des Verkaufsverbots von Alkohol an die Schließzeit der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt, an. Die Innengastronomie darf weiterhin bis zur Sperrstunde geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird.

Im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ist es außerdem freitags und samstags jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten, alkoholische Getränke mitzuführen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, dass diese im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung konsumiert werden sollen.

Des Weiteren ist freitags und samstags jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Betrieb von portablen Lautsprechern untersagt.

Aufgrund des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende ist erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Ausgehviertel zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr hat sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen entgegen zu wirken. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten „Nachtschicht-Mitarbeiter“ sind auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis einschließlich 8. August befristet und hier zu finden: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

Die Stadt behält sich vor die AV nach Lage weiter anzupassen.
Quelle Bild/Text Stadt Mannheim

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