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Landau – Hinweis auf Kinderfreizeitbonus des Bundes – einmalig 100 Euro für Ferien und Freizeit

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist auf den Kinderfreizeitbonus des Bundes hin: Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholung nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde ein sogenannter Kinderfreizeitbonus beschlossen. Der Kinderfreizeitbonus stellt eine zusätzliche Unterstützung für Familien dar, die Kinderzuschlag oder andere Unterstützungsleistungen beziehen oder mit einem geringeren Einkommen auskommen müssen. Minderjährige Kinder und Jugendliche aus betroffenen Familien können eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Damit soll es ihnen ermöglicht werden, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen. Landrat Dietmar Seefeldt weist darauf hin, dass der Kinderfreizeitbonus des Bundes teilweise auf Antrag, in manchen Fällen aber auch automatisch gewährt wird und betont: „Familien, die Unterstützungsleistungen beziehen, sollten sich unbedingt informieren, ob in ihrem Fall ein Antrag auf den Bonus notwendig ist. Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Wochen auf so vieles verzichten. Jetzt sollten ihre Familien nicht auch noch auf den Bonus verzichten müssen, weil sie vom Antrag nichts wussten.

Die Information zum Kinderfreizeitbonus möchten wir daher an alle Familien weitergeben, die in Frage kommen. Vielleicht bietet sich für den einen oder die andere ja auch die Möglichkeit, Familien im Freundes- und Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft auf den möglichen Bonus hinzuweisen.“ Den Kinderfreizeitbonus erhalten Familien mit Kindern und Jugendlichen, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die im August 2021 Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht im August 2021 für ihre Kinder Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Die Bundesagentur für Arbeit hat alle notwendigen Informationen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zusammengestellt.

Außerdem steht für allgemeine Fragen die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 555543 zur Verfügung. Selbstverständlich können sich Familien auch bei den Stellen informieren, von denen sie Unterstützungsleistungen erhalten. Die für die Familie zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise der für sie zuständige Sachbearbeiter erteilt die entsprechenden Auskünfte.

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