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Heidelberg – Stadt und Polizei erweitern Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol an Wochenenden fortgeführt – Aufenthaltsverbot auf Neckarwiese beginnt früher


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg hat in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine neue Allgemeinverfügung zum Alkoholverkaufs- und -konsumverbot in Teilen der Stadt und dem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese erlassen. Die bisherige Verfügung wird aufgehoben. Die neue Verfügung gilt ab Donnerstag, 8. Juli 2021. In der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims gilt demnach an den Wochenenden weiterhin ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Das nächtliche Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese wird verschärft. Der Aufenthalt ist an den Wochenenden von 21 Uhr bis 6 Uhr verboten. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann unter www.heidelberg.de> Rathaus > Stadtverwaltung > Ortsrecht > Punkt 3. „Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung“ eingesehen werden.

Trotz zahlreicher Ordnungsmaßnahmen waren insbesondere die Neckarwiese und die Altstadt immer wieder Ziel aggressiver Personengruppen, die gezielt Streit und Konflikte mit Polizeikräften, aber auch mit völlig Unbeteiligten suchten. Das nächtliche Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson: „Die Polizei hat in den vergangenen Wochen, vor allem an den Wochenenden, großartige Arbeit geleistet. Nur durch ihre Präsenz auf der Neckarwiese und in der Altstadt konnte Schlimmeres verhindert werden. Das zeigt immer wieder aufs Neue: Die Stärke, in der die Polizistinnen und Polizisten dort vertreten sind, ist notwendig. Für uns alle ist es wichtig, uns auf sie verlassen zu können. Keine Frage, von den Maßnahmen werden auch Menschen getroffen, die in keiner Weise für Ausschreitungen verantwortlich sind. Doch eines muss allen klar sein: Wir dulden keinen Krawalltourismus in Heidelberg.“

Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar, aktueller Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim: „Wir sind mit der Stadt Heidelberg in engem Informationsaustausch, analysieren gemeinsam die Lage und stimmen unsere Maßnahmen im Schulterschluss ab. Die aktuelle Situation zeigt, dass das vor einiger Zeit von 21 Uhr beziehungsweise 22 Uhr auf Mitternacht hinausgeschobene Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese nicht den gewünschten Effekt erzielt hat. Im Gegenteil, seither ist eine deutliche Zuspitzung eingetreten. Die Polizei agiert grundsätzlich sehr zurückhaltend, setzt Kommunikationsteams ein und möchte Situationen deeskalieren. Oftmals gelang es uns dennoch nur mit konsequenter Intervention, Schlimmeres zu verhindern. Es ist leider gerade an Wochenenden eine größere Anzahl an Personen unterwegs, die teilweise überregional anreisen, um Krawalle und Straftaten zu begehen. Wenn sich die Aggression nicht gegen die Polizei richtet, dann gegen Unbeteiligte. Hier drückt die Polizei sicherlich kein Auge zu.“

Wo gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Der Geltungsbereich des nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbots erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk-Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellierbrücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.

Wann gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt immer freitags und samstags von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Alkoholkonsumverbot gilt jeweils erst eine Stunde später – von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Verbot tritt am Donnerstag, 8. Juli, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 2. August 2021, befristet.

Was ist konkret verboten?

Ab 23 Uhr ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol für den Verzehr im öffentlichen Raum verboten – also beispielsweise an Kiosken, Imbissen und To-Go-Angebote von Kneipen. Ab 24 Uhr ist der Konsum von alkoholischen – auch selbst mitgebrachten – Getränken im öffentlichen Raum des Geltungsbereiches verboten. Erlaubt bleibt der Verzehr in der konzessionierten Gastronomie an Ort und Stelle, das heißt im bestuhlten Innen- als auch im Außenbereich von Gaststätten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Das Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf Montag jeweils von 21 bis 6 Uhr. Das Aufenthaltsverbot tritt am Donnerstag, 8. Juli, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 2. August 2021, befristet.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee (siehe Karte). Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

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