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Ludwigshafen – Stadt gewährt weiterhin Zahlungsaufschub bis 30. September

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar
Angesichts der ökonomischen Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen die Gewährung von Zahlungsaufschüben städtischer Forderungen für wirtschaftlich stark von der Krise betroffene Menschen bis 30. September fort. Betroffene können zur Existenzsicherung entsprechende Anträge für Zahlungsaufschübe schriftlich und formlos bei der Stundungsstelle, der Steuerverwaltung oder der Stadtkasse der Stadtverwaltung stellen. Über den 30. September hinaus besteht die Möglichkeit, mit der Stadt Anschlussstundungen mit bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungen zu vereinbaren. Personen, die sich bereits in den Monaten zuvor aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage schon Zahlungsaufschübe erbeten hatten und deren Situation sich bisher nicht geändert hat, sollten einen entsprechenden Folgeantrag einreichen.
Wie schon in der Vergangenheit erfolgt, sollen die Entscheidungen einzelfallbezogen und bei begründeten Anträgen unbürokratisch getroffen werden. Mitteilungen über die Entscheidungen der Anträge ergehen nur im Fall einer Ablehnung. Für alle anderen Antragsteller*innen gilt, dass ohne schriftliche Bestätigung oder Mitteilung der begründete Antrag genehmigt ist und ein entsprechender Zahlungsaufschub gewährt wird.
Liquiditätshilfen in Form dieser Zahlungsaufschübe hatte die Stadtverwaltung bereits seit März 2020, bisher eben gültig bis 30. Juni 2021, ermöglicht.”Die Stadtverwaltung bietet damit weiterhin allen, die sich im Zuge der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich schwierigen, existentiell bedrohenden Lage befinden, ein größtmögliches Maß an unkomplizierter und schnell wirkender Hilfe. Es freut mich, dass wir uns als Stadt entschlossen haben, diesen, für viele Menschen und Unternehmen in Ludwigshafen, wichtigen und effektiven Beitrag weiterhin zu leisten”, betont Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz.

Quelle Stadt Ludwigshafen

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