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Heidelberg – Digitaler Impfnachweis: Ausgabe der QR-Codes im Kreisimpfzentrum ab 15. Juni! Wer vorher in einem Impfzentrum geimpft wurde, erhält Dokumente vom Land per Post


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Land Baden-Württemberg steht kurz vor dem Start des digitalen Impfnachweises. Jede geimpfte Person kann dann einen dafür notwendigen ausgedruckten QR-Code erhalten – und zwar direkt nach der Impfung im jeweiligen Impfzentrum. Der QR-Code kann mit einem Smartphone gescannt werden und das Zertifikat in eine App (Corona-Warn-App oder CovPass-App) übertragen werden. Mit dem digitalen Impfzertifikat kann man seinen Nachweis über die erfolgte Corona-Schutzimpfung immer im Handy dabei haben und muss keine gedruckten Dokumente oder den Original-Impfpass mit sich führen. Wichtig zu wissen ist, dass aber auch der gelbe Impfpass weiterhin uneingeschränkt gültig ist und auch darüber eine Impfung nachgewiesen werden kann.

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) im Gesellschaftshaus Pfaffengrund, das von der Stadt Heidelberg betrieben wird, rechnet damit, dass es ab dem 15. Juni allen Personen direkt nach ihrer Impfung den ausgedruckten QR-Code mitgeben kann. Am 14. Juni – dem Datum des landesweiten Starts – finden im KIZ Heidelberg keine Impfungen statt. Künftig erhalten die Personen, die im KIZ geimpft werden, den QR-Code für den digitalen Impfnachweis unmittelbar nach ihrer Impfung.

Wie erhält man den QR-Code, wenn man vor dem 14. Juni geimpft wurde?

Personen, die vor dem Stichtag 14. Juni im KIZ Heidelberg – oder auch in einem anderen Impfzentrum in Baden-Württemberg – geimpft wurden oder werden, erhalten den QR-Code in den kommenden Wochen unaufgefordert vom Land Baden-Württemberg per Post zugesandt. Die KIZ-Verwaltung bittet daher darum, diesen Postversand abzuwarten. Das KIZ-Personal wird keine Zertifikate für Impfungen ausstellen, die vor dem 14. Juni im KIZ erfolgen oder erfolgt sind.

Wie erhält man den QR-Code, wenn man nicht in einem Impfzentrum geimpft wurde?

Wer die Impfungen beim Hausarzt / bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen selbst werden erst ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können. Bis dahin sind die Praxen mit Impfungen vollständig ausgelastet. Für bis dahin erfolgte Impfungen stellen ab Montag, 14. Juni, erste Apotheken bundesweit nachträglich digitale Impfzertifikate aus. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ finden. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Analoge Nachweisoption: Beglaubigte Impfpass-Kopie

Die Stadt Heidelberg bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern zudem an, eine amtlich bestätigte Kopie des gelben Impfpasses im Format DIN A5 auszustellen, die in der Geldbörse verstaut werden kann. Der unhandliche Impfpass kann zu Hause bleiben und ist damit auch vor Verlust geschützt. Nach der Gebührensatzung fallen für die Ausstellung der Kopie in einem Bürgeramt Kosten in Höhe von 6 Euro an.

Weitere Informationen zum digitalen Impfzertifikat unter https://digitaler-impfnachweis-app.de/.

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