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Mannheim – Aktuelle Corona Zahlen – Regeln der CoronaVO auch während EM gültig – Schwerpunktkontrollen an städtischen Seen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – 464. Aktuelle Meldung zu Corona 10.06.2021

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Regeln der CoronaVO auch während EM gültig
3. Schwerpunktkontrollen an städtischen Seen
4. Mobile Corona-Impfteams auf der Hochstätt: Nur Zweitimpfungen möglich

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.260

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 10.06.2021, 16 Uhr, zehn weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.260.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.559 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 400 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Regeln der CoronaVO auch während EM gültig

Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass trotz zahlreicher Lockerungen auch während der Fußball EM die Regelungen der CoronaVO einzuhalten sind. Für Mannheim bedeutet dies konkret:

– Beim gemeinsamen Fußballgucken im privaten oder öffentlichen Raum dürfen zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene oder vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

– In gastgewerblichen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske oder vergleichbarer Standard) für Gäste bis zur Einnahme des Sitzplatzes.

– Wer in einer Gaststätte Fußballspiele verfolgen möchte, muss die Testpflicht für den Innenbereich beachten. In der Außengastronomie entfällt diese. Wer geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch der Innengastronomie einen entsprechenden Nachweis anstelle eines Testes vorzeigen.
Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die keine Maske tragen oder keinen Nachweis im Sinne des § 5 CoronaVO (getestet, geimpft, genesen) vorzeigen können.

Gastgewerbetreibende dürfen Public Viewing unter der Beachtung der geltenden Regelungen für das Gastgewerbe anbieten. Im Einzelnen:

– Die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO sind zwingend einzuhalten.

– Es muss ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 6 CoronaVO erstellt werden.

– Es herrscht die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten nach § 7 CoronaVO.

– Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 9 CoronaVO einzuhalten.

– Gastronomiebetriebe dürfen in Mannheim derzeit von 6 Uhr bis 1 Uhr öffnen. Unabhängig der CoronaVO unterliegt die Außengastronomie in Mannheim den Sperrzeiten für die Außengastronomie, die je nach gaststättenrechtlicher Festsetzung zwischen 22 Uhr, 23 Uhr und 24 Uhr variieren kann.

– Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich Shisha- und Raucherbars und der gastgewerblichen Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 GastG, ist mit einer Personenbegrenzung von 1 Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume zulässig. Auf Außenflächen gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Kundinnen und Kunden.

– Die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist.

– Das Rauchen ist nur im Freien gestattet. Dies gilt auch für Shisha- und Raucherbars.

3. Schwerpunktkontrollen an städtischen Seen

Wegen des angekündigten schönen Wetters überwacht der Fachbereich Sicherheit und Ordnung am Wochenende schwerpunktmäßig die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln im Umfeld der städtischen Seen, speziell in den Quartieren rund um den Vogelstangsee und den Rheinausee. Besucherinnen und Besucher werden dringend gebeten, beim Besuch der Seen auf das Auto zu verzichten, da keine ausreichenden Parkmöglichkeiten bestehen. Falschparker müssen auch mit Abschleppmaßnahmen rechnen.

4. Mobile Corona-Impfteams auf der Hochstätt: Nur Zweitimpfungen möglich

Ab Montag, 14. Juni, bis Sonntag, 20. Juni, wird das Impfzentrum Mannheim für die Zweit-Impfungen auf der Hochstätt im Einsatz sein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die bei der Vor-Ort-Impfung vor sechs Wochen ihre Erstimpfung im Quartiersbüro der Hochstätt erhalten haben und deren Zweitimpfung nun ansteht.

Bei der Erstimpfung wurden die Termine für die Zweitimpfung bereits vergeben. Die Impflinge werden gebeten, ihren Termin einzuhalten, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten. 14 Tage nach der Zweitimpfung gelten Personen als vollständig geimpft. Die Zweitimpfungen finden an gleicher Stelle wie die Erstimpfungen, im Quartiersbüro der Hochstätt, statt. Wie bei den Erstimpfungen im Quartier kommt auch für die Zweitimpfungen der Impfstoff Moderna zum Einsatz.

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