Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Stadt Mannheim erinnert daran, dass nach §17 Absatz 1 CoronaVO trotz weitreichender Lockerungen in Mannheim weiterhin die Datenverarbeitung nach § 7 CoronaVO in folgenden Bereichen gilt:
– Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Bibliotheken, Archive und Studierendenwerke
– Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Museen, Galerien, Kinos, Autokinos, -theater und -konzerte sowie zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten
– Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen
– Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums
– Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen
– sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 24 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführt
– Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
– öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie ähnliche Einrichtungen
– Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 7, soweit dies nicht nach § 16 Absatz 1 vorgeschrieben ist
– das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 GastG. Bei gastgewerblichen Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 7 nur bei externen Gästen vorgenommen werden.
– Beherbergungsbetriebe und sonstige Einrichtungen, die Übernachtungsangebote gegen Entgelt anbieten, sowie Reisebusse im touristischen Verkehr
– Messen, Ausstellungen und Kongresse
– Vergnügungsstätten, einschließlich Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und Wettannahmestellen
– Sonnenstudios
– Tierpensionen
– Saunen und ähnliche Einrichtungen
– Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang und
– Freizeitparks sowie sonstige Freizeiteinrichtungen, auch außerhalb geschlossener Räume, einschließlich Ausflugsschifffahrt, Museumsbahnen sowie touristischen Seilbahnen.
In Mannheim können die Kontaktdaten digital mit der LUCA-App erfasst werden.