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Ladenburg – Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Ladenburg/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Aufgrund sinkender Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab Montag, den 7. Juni 2021. Maßgeblich für Ladenburg sind Lockerungen und Erleichterungen, die bei einer stabilen Inzidenz unter 35 möglich sind. Die Stadt Ladenburg informiert über ausgewählte Teilbereiche in ihrem Verantwortungsbereich:

Bürgerbüro / Rathaus
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus und im Bürgerbüro sind für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Für eine persönliche Vorsprache wird jedoch weiterhin eine Terminabsprache empfohlen. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihr Anliegen im Bürgerbüro oder im Rathaus telefonisch oder per Mail anzumelden und ggf. die Möglichkeiten bereits vorhandener digitalisierter Dienstleistungen zu nutzen.
Freibad
Das Freibad ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet (Montag bis Sonntag von 9 bis 20 Uhr). Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig.
Lobdengau-Museum
Das Lobdengau-Museum hat Mittwoch, Samstag und Sonntag jeweils von 14 bis 17 Uhr ge-öffnet. Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig. Aktuelle Informationen können auf der Homepage (http://www.lobdengau-museum.de/) abgerufen werden.
Musikschule
Unter Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften kann der Unterricht ab Montag, den 7. Juni, wieder in allen Fächern in Präsenz stattfinden. Eine Bestätigung über einen negativen Schnelltest ist für Unterrichtsangebote in Räumlichkeiten bzw. für Schülerinnen und Schüler, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen oder Schulen in privater Trägerschaft wird der dort ausgestellte negative Test-Nachweis anerkannt, sofern dieser nicht älter als 60 Stunden ist. Alternativ ist der Negativ-Test durch den / die Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
Stadtarchiv
Der Besuch des Stadtarchivs ist zu den Öffnungszeiten (Dienstag 9 bis 12 Uhr und Donners-tag 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr) möglich. Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig.
Stadtbibliothek
Der Besuch die Stadtbibliothek zu den regulären Öffnungszeiten möglich:
Montag 14 – 19 Uhr
Dienstag 10 – 14 Uhr
Donnerstag 14 – 19 Uhr
Freitag 10 – 18 Uhr
Samstag 10 – 13 Uhr
Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht sind weiterhin gültig. Die Onleihe sowie andere digitale Angebote sind unter www.stadtbibliothek-ladenburg.de verfügbar.
Betrieb von Sportanlagen und Nutzung von Sporthallen
Der Trainingsbetrieb von Vereinen, die das Römerstadion nutzen, ist ab Mittwoch, den 19. Mai 2021 wieder möglich, allerdings gelten spezifische Rahmenbedingungen. Die Benut-zung von Umkleide- und Aufenthaltsräumen ist unter Einhaltung der gegebenen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder gestattet. Für die Öffentlichkeit bleibt das Römerstadion weiterhin geschlossen. Die städtischen Sporthallen sind ab Mittwoch, den 9. Juni für den Ver-einssport wieder verfügbar, allerdings gelten spezifische Rahmenbedingungen.

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