Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Bekanntmachung 5 Tage unter Inzidenz von 50 -Öffnungsstufe 3 vom 06.06.2021 der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage von § 21 Absatz 9 Satz 1 und Absatz 9a der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende
Bekanntmachung
Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an den fünf vor dem 7. Juni 2021 liegenden Tagen unterschritten (06.06.2021: 23,2; 05.06.2021: 24,1; 04.06.2021: 27,0; 03.06.2021: 36,4; 02.06.2021: 38,9). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.
Die jeweiligen Rechtswirkungen der Regelungen des § 21 Absatz 5 Satz 3 CoronaVO (Öffnungs-stufe 3) treten am Montag, den 7. Juni 2021, ein.
Hinweis:
Soweit § 21 Absatz 3 CoronaVO keine weitergehenden Lockerungen vorsieht, gelten die Regelun-gen der Öffnungsstufen 1 und 2 (§ 21 Absatz 1 und Absatz 2 CoronaVO) weiterhin fort.
Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 21 Absatz 5 Satz 1 CoronaVO weiterhin fort.
Quelle Stadt Mannheim