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Ludwigshafen – #Corona – Gastronomie darf öffnen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Nach anhaltender 7-Tage-Inzidenz unter 100 darf seit dem 03.Juni nun auch in Ludwigshafen die Gastronomie wieder ihre Tore öffnen. Einen Tag, den die Gastwirte und -wirtinnen in Ludwigshafen herbeigesehnt haben. Anatol Elert und sein Team vom Turmrestaurant im Ebertpark sind jetzt wieder startklar und freuen sich nach monatelangem Lockdown endlich wieder Gäste bewirten zu dürfen.
Ähnliche Reaktionen kamen auch von Karl-Heinz und Alex Krauth vom cafebar josephine , die allerdings erst am Montag öffnen: “Es geht endlich wieder los! Nach Monaten der Entbehrung geht es langsam wieder in die Normalität”.Selbstverständlich gelten in den Bars und Restaurants die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft und somit seit dem 03.06.2021 auch in Ludwigshafen:
-Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
-Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
-In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
-Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
-Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
-Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
-Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
– Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
-In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
-In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
-Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
-Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
-Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;
Hier die ZweiundzwanzigsteCorona-BekämpfungsverordnungRheinland-Pfalz(22.CoBeLVO)Vom1.Juni2021
Corona Bekämpfungsverordnung

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