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Heidelberg – Nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt wieder ab Mittwochabend – Stadt und Polizei mit vielen Kräften im Einsatz! Erste Ermittlungserfolge: Krawallmacher vor Haftrichter

Die Neckarwiese. Foto: Ribax. Bildrechte: Creative Commons license.

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Am ersten Wochenende mit dem nächtlichen Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese ist es rund um Heidelbergs beliebtestes Freizeitareal weitgehend ruhig geblieben – während sich insbesondere am Freitag und Samstag, 28. und 29. Mai, tagsüber und am frühen Abend friedlich und fröhlich Tausende Menschen dort versammelt hatten, leerte sich die Wiese nach Einbruch der Dunkelheit zügig. Allerdings kam es in der Altstadt wiederholt zu größeren Ansammlungen alkoholisierter und aggressiver Gruppen sowie zu Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen. Stadt und Polizei werden daher auch in den kommenden Tagen mit vielen Kräften im Einsatz sein, um das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese durchzusetzen und gegen Störer und Randalierer im Altstadtbereich vorzugehen. Das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt ab Mittwoch, 2. Juni, bis Montagmorgen, 7. Juni, jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr.
„Wir kommen langsam aus der Pandemie heraus und endlich ist das Wetter besser. Die Menschen zieht es nach draußen, man trifft sich wieder mit Freunden und feiert – das gehört zu einer lebensfrohen Stadt wie Heidelberg auch einfach dazu. Was Stadt und Polizei aber nicht dulden können, sind die Entgleisungen einer kleinen Gruppe von Randalierern und Störern. Hier bleiben wir bei unserer klaren Linie der Null-Toleranz. Wir werden das kommende Wochenende genau beobachten. Danach werden wir mit der Polizei analysieren, ob und gegebenenfalls welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen nach den Pfingstferien weiterhin erforderlich sein werden“, erklärt Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson.
„Wir stehen auf der Seite derer, die das Neckarvorland als tolle Freizeitoase nutzen und dort friedlich ihren Spaß haben wollen. Kommunikation, Toleranz und Fingerspitzengefühl stehen hier bei der Polizei im Vordergrund. Wir beobachten aber weiterhin, dass Besucher, die in unserem Fokus stehen, aus einem weiten Umkreis nach Heidelberg kommen. Es sind vornehmlich Jugendliche und Heranwachsende, teilweise auch Personen aus der Auto-Poserszene. Wir werden daher auch in den kommenden Tagen mit starken Kräften vor Ort sein und niederschwellig einschreiten, damit sich Krawallszenen wie am Pfingstwochenende nicht wiederholen“, erklärt der aktuelle Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim, Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar.

Ermittlungen nach zurückliegenden Ausschreitungen auf der Neckarwiese

Siegfried Kollmar weiter: „Das PP Mannheim wird mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Krawallmacher vorgehen, die denken, nachts und im Schutze von Gruppen Polizistinnen und Polizisten angreifen, Flaschen werfen oder mutwillig und sinnlos Sachwerte beschädigen zu können. Wir haben aktuell einen 18-Jährigen aus dem Landkreis Karlsruhe ermittelt, der am Dienstagnachmittag wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs der Haftrichterin vorgeführt wurde. Nach Erlass des Haftbefehls wurde er anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zwei 17-Jährige aus Mannheim sind ebenfalls ermittelt. Hier wird in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg auch das beschleunigte Verfahren geprüft“, unterstreicht der Polizeivizepräsident das konsequente und schnelle Handeln der Justizbehörde und des Polizeipräsidiums.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

Von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, und zwar immer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.

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