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Germersheim – Kreisverwaltung Germersheim plädiert für Radweg entlang der L 545

Germersheim / Landkreis Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar.

„Wir benötigen einen verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radweg. Dies fordern auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Bienwaldgemeinden. Deshalb stehe ich voll hinter dem Radweg entlang der L545 und fordere gemeinsam mit meinem Kollegen Landrat Dietmar Seefeldt die zügige Umsetzung des Radwegs“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. „Das wesentliche Argument aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

„Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb sehen wir die Waldwege nur als Alternative an, die unter guten Voraussetzungen von Naherholungssuchenden und Touristen genutzt werden können“, so Brechtel weiter.

Der straßenbegleitende Radweg dagegen soll neben dem touristischen Zweck auch die Eignung für den Alltagsradverkehr erfüllen. Auch der Aspekt der sozialen Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und wird durch die durchgehende Einsehbarkeit des Radweges erfüllt. Dies entspricht auch dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die seit einigen Wochen in den Medien geführte Diskussion zum geplanten straßenbegleitenden Radweg entlang der L 545, insbesondere die Haltung des ADFC, hat die Kreisverwaltung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag, die L 545 zu einer Fahrradstraße zu machen, wurde intern diskutiert. Jedoch sieht die Kreisverwaltung in dieser Lösung die Gefahr, dass dem Radfahrer eine Pseudosicherheit suggeriert wird,da die Einhaltung der in diesem Fall gebotenen Verkehrsregeln nur schwer kontrolliert werden kann. Fahrradstraßen kommen zwar im urbanen Umfeld auf untergeordneten Straßen in Betracht und sind dort Teil eines Radwegenetzes.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim scheitert die Anordnung einer Fahrradstraße (Verkehrszeichens 244 StVO) im Zuge der L545 aber schon an der gesetzlich normierten Erforderlichkeit. Nachdem die Möglichkeit zur Errichtung eines getrennten Radweges geschaffen wurde, können sowohl die berechtigten Interessen der Radfahrenden, als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer, gebührend Berücksichtigung finden. Die Belange des motorisierten als auch des nicht motorisierten Verkehrs sind durch die separate Radwegführung angemessen gewahrt und es entfällt die Notwendigkeit für Kraftfahrzeuge alternative Wegführungen aufzuzeigen.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. „Diesen Wunsch unterstützen wir“, so Landrat Brechtel, der außerdem betont, „dass der Flächenverbrauch weitaus niedriger ist, als von anderer Seite geäußert wurde. Dass für den Radweg eine 10 Meter tiefe Schneise in den Wald geschlagen werden muss, ist nicht richtig. Wie aus der Planung hervorgeht, werden 6,75 m benötigt, darin enthalten sind neben dem 2,50 m breiten Radweg auch der Sicherheitstrennstreifen zur Straße sowie die zum Waldrand anschließende Versickerungsmulde. Berücksichtigt man den bereits vorhandenen Seitenraum der L 545, so beschränkt sich der tatsächliche Eingriff auf maximal 4 Meter, dies entspricht auf der gesamten Länge von über 10 km zirka 4 ha, die an anderer Stelle als Wald auszugleichen sind. Die Waldfläche wird somit nicht kleiner. Die Schneise selbst ist in Form der Landesstraße bereits vorhanden und wird lediglich etwas verbreitert. Dies ist flächenschonender als wenn man einen eigenen Radweg im Wald anlegen würde.“

Derzeit arbeitet der Landkreis zusammen mit den beteiligten Gemeinden an der Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes Bienwald. Bestehende und neue Radrouten werden nach der Beschilderungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (kurz HBR) neu beschildert. Zuvor erfolgte ein umfangreicher Abstimmungsprozess, an dem die betroffenen Kommunen, Straßenbaulastträger, Forstverwaltung und der ADFC beteiligt waren. Der radtouristisch überregional bedeutsame Dt.-frz. PAMINA Radweg Lautertal wird zwar wie bisher über die L 545 geleitet, genauso wie die beiden neuen Radrouten „Rund um den Bienwald“ und „Bienwald-Bäche Tour“, allerdings werden bis zur Fertigstellung des neuen, straßenbegleitenden Radweges Hinweisschilder angebracht, die auf die verkehrssichere Ausweichstrecke durch den Wald zwischen Scheibenhardt und Bienwaldmühle hinweisen.
Quelle Kreisverwaltung Germersheim

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