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Mannheim – Inzidenz im Sinkflug: 67,3 – Nationaltheater Mannheim nimmt im Juni den Spielbetrieb wieder auf

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.Aktuelle Meldung zu Corona 26.05.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: AstraZeneca-Resttermine für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Mannheim
3. Vorgehen zum Nachweis einer Genesung nach Corona-Infektion
4. Corona-Helpdesk – Neues Onlineportal der Stadt für Fragen und Anliegen rund um das Thema Corona
5. Nationaltheater Mannheim nimmt im Juni den Spielbetrieb wieder auf

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.096 /Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.05.2021, 16 Uhr, 31 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.096.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 60 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 298 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.847 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 951 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: AstraZeneca-Resttermine für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Von Montag, 24. Mai, bis Mittwoch, 02. Juni, führt die Stadt eine Sonderaktion mit zusätzlichen AstraZeneca-Impfterminen in der Alten Feuerwache durch. Die AstraZeneca-Impftermine wurden bereits vergeben. Aufgrund von Terminabsagen sind nun wieder geringe Restbestände vorhanden. Morgen im Laufe des Tages wird die Stadt die Modalitäten zu den Restterminen bekannt geben. Es können nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz Mannheim einen Termin buchen. Eine Impfung im Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für die Sonderaktion steht nur der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Dieser ist zwar vordringlich für Personen über 60 Jahren empfohlen, er kann nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den/die Patient*in jedoch an alle Personen über 18 Jahren verabreicht werden. Die Aufklärung erfolgt vor Ort im Gespräch mit den Impfärzt*innen. Wird dann das Impfangebot abgelehnt, besteht kein Anspruch auf eine Impfung mit anderem Impfstoff.

3. Vorgehen zum Nachweis einer Genesung nach Corona-Infektion

Im Rahmen der Öffnungsstrategie bzw. Nachweispflicht für den eigenen Status (negativ getestet, geimpft, genesen) kommt regelmäßig die Frage nach einem „Genesenen-Ausweis“ auf. Hierzu verweisen wir auf die FAQ des Landes unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/

Dort ist das Verfahren folgendermaßen beschrieben:

Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).
Es gibt bislang keinen speziellen „Genesenen-Ausweis“ oder eine spezielle Bescheinigung, die Sie anfordern müssen. Bitte sehen Sie hier von Anfragen an das Gesundheitsamt oder Arztpraxen ab.
Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
• PCR-Befund eines Labors
• PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
• PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
• ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
• weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
• ein Antigenschnelltestnachweis
• Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
• Antikörpernachweise
• Krankheitsatteste

4. Corona-Helpdesk – Neues Onlineportal der Stadt für Fragen und Anliegen rund um das Thema Corona

Es ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für Fragen und Anliegen rund um das Thema Corona erreichbar: das neue Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim. Die neu eingerichtete Plattform bietet gleich oben auf der Seite https://www.mannheim.de/de/corona einen einfach zu handhabenden digitalen Zugang zur Stadtverwaltung für alle Mannheimerinnen und Mannheimer.

„Endlich haben wir auch eine digitale, zentrale Anlaufstelle für Corona-Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach und unkompliziert nutzbar ist und auf der anderen Seite Verwaltungsabläufe verschlankt und beschleunigt. Die neue Plattform ist daher für alle ein Gewinn“, erklärt Dr. Liane Schmitt, Leiterin des Fachbereichs Organisation und Personal der Stadt Mannheim.

Fragen zur aktuellen Situation in Mannheim, zu Coronaregeln oder zum Thema Tests, Impfen oder Quarantänebestimmungen und viele weitere Fragen und Anliegen rund um das Thema Corona, können direkt über das Portal gestellt werden, das auch komfortabel mit dem Smartphone oder einem Tablet genutzt werden kann.

Je nach Frage oder Anliegen erfolgt eine Rückmeldung direkt vom System, per E-Mail oder telefonisch von den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt. Dabei können auch Vorgänge automatisiert ablaufen. So erhalten zum Beispiel Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten künftig automatisierte E-Mails zur Quarantäne, sofern bei der Wiedereinreise eine E-Mailadresse angegeben wurde.

Für diejenigen, die den telefonischen Kontakt bevorzugen, bleibt natürlich der bewährte telefonische Zugang über die Hotline unter 0621 293-2253 bestehen.

5. Nationaltheater Mannheim nimmt im Juni den Spielbetrieb wieder auf

Das Nationaltheater Mannheim freut sich darauf, im Juni wieder Besucher*innen empfangen zu dürfen. Durch die Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurden Öffnungsstufen im Bereich Kunst und Kultur entwickelt, die an Inzidenzwerte und deren Stabilität gekoppelt sind. Da ein Spielbetrieb bei einer stabilen Inzidenz unter 100 möglich ist, wird das NTM in den kommenden Tagen einen vielfältigen Spielplan auf www.nationaltheater.de präsentieren und ab Juni seinen Spielbetrieb wieder aufnehmen.
Quelle Stadt Mannheim

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