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Ludwigshafen – Sieben-Tages-Inzidenz verharrt unter dem Wert von 150 – #Einzelhandel darf für #Terminshopping öffnen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Seit Samstag, 24. April 2021 gelten deutschlandweit die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes mit der sogenannten bundesweiten Notbremse, für die der Bundestag und der Bundesrat mehrheitlich stimmten. Zudem erhalten seit 9. Mai 2021 Geimpfte und Genesene bestimmte Erleichterungen.
Das Bundesgesetz sieht abhängig von bestimmten Sieben-Tages-Inzidenz-Werten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Kommune oder einem Landkreis unterschiedlich ausgeprägte Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, um die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst einzudämmen.
Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 bis 5 Uhr.
Einzelhandel darf für Terminshopping öffnen

Aufgrund der zuletzt zurückgehenden Sieben-Tages-Inzidenzwerte von Corona-Infektionen im Ludwigshafener Stadtgebiet fallen nun Einschränkungen für Geschäfte weg, die wegen zu hoher Inzidenzwerte bisher für den Publikumsverkehr geschlossen waren und lediglich die Abholung von Waren (“Click & collect“) anbieten durften. Nach fünf aufeinander folgenden Werktagen mit Inzidenzwerten unter der Marke von 150 kann der Einzelhandel am übernächsten Tag gemäß des Infektionsschutzgesetzes, also ab Sonntag, 23. Mai 2021, wieder für Terminshopping (“Click & meet“) öffnen.

Das Terminshopping ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:

Die Kundinnen und Kunden weisen einen aktuellen und negativen Corona-Test vor. Die Testpflicht entfällt für Personen, die durch Corona-Impfungen eine abgeschlossene Immunisierung oder als Genesene eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können.
In den jeweiligen Geschäften stehen beim Terminshopping pro Kundin/Kunde jeweils 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung
die Einzelhändlerinnen und -händler dokumentieren die erfolgten Kundenkontakte für potenziell notwendige Nachverfolgungen

Zudem dürfen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren wieder Sport im Freien und in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Für Trainerinnen und Trainer der Gruppen besteht weiterhin die Testpflicht.
Schulen und Kitas
Die Kindertagesstätten in Ludwigshafen wechseln aus organisatorischen und planerischen Gründen ab Dienstag, 25. Mai 2021, von der Notbetreuung in den sogenannten Regelbetrieb unter Coronabedingungen. Die Stadt appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder nur dann in die Kitas zu geben, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Bei den Schulen stellt sich die Lage so dar: Vom 25. Mai bis 2. Juni sind Pfingstferien, am 3. Juni ist Fronleichnam, der darauffolgende 4. Juni ein beweglicher Ferientag. Deswegen beginnt der Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 7. Juni 2021. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenzwerte weiterhin unter dem Schwellenwert von 165 liegen. Die Schulen bleiben also am Freitag, 21. Mai, noch im Fernunterricht.
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Zum Beispiel gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht. Die Verordnung ist am 9. Mai in Kraft getreten.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesregierung: www.bundesregierung.de

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