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Hockenheim – Besuch mit Einschränkungen wieder möglich

Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadtbibliothek Hockenheim lockert vor dem Hintergrund sinkender Corona-Fallzahlen im Rhein-Neckar-Kreis ihre Benutzungsregeln und öffnet wieder ihre Türen. Interessierte Nutzer können die Einrichtung ab Dienstag, 25. Mai, mit Einschränkungen besuchen. Diese werden von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschrieben. Dafür ist die Vorlage eines Gesundheitsnachweises mit Hilfe eines tagesaktuellen nega-tiven Corona-Schnelltests, einer komplett erfolgten Impfung (zwei Impfun-gen plus 14 Tage Wartezeit) oder der Genesung von einer Corona-Infektion erforderlich. Ein Besuch ohne eine solche Bescheinigung ist nicht möglich. Darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek Hockenheim ab diesem Datum auch ein „Rückgabe-Fenster“ an, bei dem ausschließlich ausgeliehene Me-dien zurückgegeben werden können. Das ist ohne Termin und Bescheini-gung möglich.

Neue Regelungen
Neben der Vorlage eines Gesundheitsnachweises gelten ab Dienstag, 25. Mai, folgende Regelungen in der Stadtbibliothek Hockenheim:

• Für einen Besuch ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich.
• Es können maximal zehn Personen pro Termin in der Zehntscheune anwesend sein.
• Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbede-ckung in Form vom FFP 2-Masken im gesamten Gebäude.
• Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

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