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Südliche Weinstraße – Sozialer Ausgleich: Jugendhilfeausschuss beschließt Konzept für Sozialraumbudget in Kitas

In der vergangenen Sitzung hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße das Konzept zur Aufteilung des Sozialraumbudgets für Kindertageseinrichtungen (Kitas) im Landkreis beschlossen. Symbol-Foto: pixabay

 

Landau. (pd/and). In der vergangenen Sitzung hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße das Konzept zur Aufteilung des Sozialraumbudgets für Kindertageseinrichtungen (Kitas) im Landkreis beschlossen. Das Budget umfasst aktuell Mittel in Höhe von 1,897 Millionen Euro für ein Kalenderjahr, inklusive 40 Prozent Eigenanteil des Landkreises.

 

Dem Entschluss vorausgegangen war seit November 2019 ein intensiver, beteiligungsorientierter Prozess zur Erarbeitung des Konzepts. Kita-Leitungen, Elternvertretungen, Träger und Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie das zuständige Jugendamt brachten in Arbeitsgruppen, Befragungen, Informationsveranstaltungen sowie in diversen Gremiensitzungen ihre Perspektiven ein. Auf dieser Basis hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe das nun einstimmig beschlossene Konzept erarbeitet. Es legt fest, welchen Kitas im Kreis künftig neben dem regulären Personal Mehrpersonal aufgrund der besonderen Bedingungen vor Ort zusteht und dass die Sozialarbeit in Kitas deutlich ausgebaut wird.

Lob für Konzept und Verfahren

Landrat Dietmar Seefeldt und der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern danken allen Beteiligten, besonders dem Jugendamt Südliche Weinstraße, namentlich Leiterin Hannelore Schlageter, und dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism), vertreten durch Geschäftsführer Heinz Müller. „Sie haben starke Expertise eingebracht und persönlichen Einsatz gezeigt. So konnten wir ein empirisch fundiertes und umfassendes Konzept beschließen, das ab dem 1. Juli 2021 mit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes zum Tragen kommt“, betont Landrat Seefeldt. Der Erste Kreisbeigeordnete Kern ergänzt: „Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat sich zur Vorgehensweise sehr positiv geäußert und bereits rückgemeldet, dass das vorliegende Konzept für die Aufteilung des Sozialraumbudgets im Landkreis Südliche Weinstraße fundiert begründet und nachvollziehbar sei und damit den Förderkriterien entspricht.“

Bereits in der vorausgegangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses im April lobten Mitglieder des Gremiums die frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit dem Sozialraumbudget, das vielfältigen Anforderungen gerecht werden müsse. Das Jugendamt habe unter erhöhtem Arbeitsaufwand viele Akteure einbezogen. Dabei sei auch deutlich geworden, wie differenziert der Landkreis Südliche Weinstraße hier zu betrachten sei – es gebe zahlreiche Kitas mit sehr verschiedenen strukturellen Bedingungen. Das Konzept bilde die individuellen Besonderheiten ab.

Anlass und Zweck des Sozialraumbudgets

Das rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz verlangt eine solche Konzeption als Grundlage für die Zuweisung zusätzlicher Finanzmittel an die Kitas, die diese aufgrund ihres jeweiligen Sozialraums benötigen. Der Sozialraum ist dabei ein Begriff für die sozialen Bedingungen, die räumliche Umwelt und die sich daraus ergebenen, unterschiedlichen Lebenswelten der betreuten Kinder. Kitas können dazu beitragen, besondere Bedingungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Nationalität, Religion, Behinderung, dem sozio-ökonomischen Status der Familie oder den individuellen Fähigkeiten des Kindes aufzufangen. Allen Kindern sollen so gute Entwicklungs- und Bildungschancen ermöglicht werden.

Identifizierung der Bedarfe in den Sozialräumen

Eingeflossen in die Bewertung der Sozialräume der jeweiligen Kitas sind bevölkerungsbezogene Daten auf Ebene der Verbands- und Ortsgemeinden. Als Indikatoren dienten dabei der Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die Anzahl der Meldungen von Kindeswohlgefährdung, der Anteil junger Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und der Anteil der Kinder, die individuelle Leistungen des Jugendamts erhalten. Vereinfacht gesagt zeigte sich Benachteiligung im Hinblick auf einen der Indikatoren dann, wenn der Wert für eine Gemeinde den Durchschnitt aller Gemeinden überschritt. Kita-Leitungen und weitere Akteursgruppen ordneten diese Zahlen durch ihr Praxis- und Kontextwissen ergänzend ein.

Darauf aufbauend legt das Konzept fest, welches Personal zu welchem Zweck in den identifizierten Sozialräumen beziehungsweise Tageseinrichtungen zum Einsatz kommen soll. Das Konzept umfasst auch das nötige Mehrpersonal aufgrund von „betriebserlaubnisrelevanten personellen Bedarfen“, beispielsweise wegen einem Zusatzaufwand durch mehrstöckige Gebäude oder aufgrund von Räumlichkeiten zum Essen oder Turnen, die außerhalb der Einrichtung genutzt werden.

Kreis unterstützt Forderung nach Weiterführung der französischen Spracharbeit

Das langjährig bestehende Landesprogramm „Lerne die Sprache des Nachbarn“ wird seitens des Landes Rheinland-Pfalz nach dem 30. Juni 2021 nicht separat weiterfinanziert. Vielmehr fließen dessen Mittel landesweit in das neue Sozialraumbudget für alle Kommunen. Eine differenzierte Zuweisung zusätzlicher Mittel für französische Spracharbeit oder die Berücksichtigung von Grenznähe beziehungsweise des Bestehens bisheriger Spracharbeit bei der Aufteilung des neuen Sozialraumbudgets seitens des Landes gab es nicht. Die französische Spracharbeit im Landkreis kann deswegen aus dem Sozialraumbudget nicht auf bisher gefördertem Niveau weiter durchgeführt werden, ohne den erforderlichen sozialräumlichen Nachteilsausgleich erheblich einzuschränken. Der Kreistag hat daher kürzlich eine freiwillige Ausgabe von 110.000 Euro zur Weiterführung der französischen Spracharbeit im Landkreis Südliche Weinstraße beschlossen. Ebenso unterstützt der Landkreis eine Petition für eine gesicherte und gesonderte Finanzierung der französischen Spracharbeit in Kitas. Im Rahmen der Bedarfsplanungsgespräche sprach das Jugendamt mit den Trägern der 22 Kitas, die aktuell französische Spracharbeit im Kreis anbieten, und erörterte, ob die jeweiligen Sprachförderkräfte auch im Rahmen des Regelpersonalschlüssels weiterbeschäftigt werden können. Darüber hinaus wurde Kontakt zur EURES-Beratung der Agentur für Arbeit hergestellt, um dadurch auch Möglichkeiten zur Anerkennung der französischen Sprachkräfte als Kita-Fachkräfte nach deren individuellem Interesse prüfen lassen zu können. Denn EURES ist ein europaweites Netzwerk, das die innereuropäische Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes über Grenzen hinweg fördert.

Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße

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