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Heidelberg – Coronavirus – Inzidenz liegt seit 6 Tagen unter 100 – die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, hat am Donnerstag, 29. April, festgestellt, dass in der Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Damit können die Beschränkungen der sogenannten „Bundes-Notbremse“ ab Samstag, 1. Mai wieder aufgehoben werden.
7-Tage-Inzidenz lag am 29. April 2021, 18 Uhr bei 62,5* (62,5) und damit 6 Tage in Folge unter 100. Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. In Klammern die Veränderung zum Vortag.

Im Stadtkreis Heidelberg gelten ab Samstag, 1. Mai, folgende Regelungen:

Private Treffen:
Es dürfen sich zwei Haushalte (insgesamt maximal fünf Personen) treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Hausstand. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Hygieneauflagen regulär geöffnet (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag). Alle anderen Geschäfte dürfen Kunden im Rahmen von „Click & Meet“ empfangen. Dafür ist kein tagesaktueller negativer Corona-Test mehr nötig (Bitte beachten: Der 1. Mai ist ein bundesweiter Feiertag).

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung müssen alle Beteiligten eine medizinische Maske tragen. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen Besuchende mit Termin und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Das betrifft auch den Zoo Heidelberg und das Kurpfälzische Museum. Ein negativer Corona-Test muss nicht mehr vorgelegt werden.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Präsenz-Unterricht mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten anbieten.

Im ÖPNV muss im Stadtgebiet Heidelberg eine medizinische Maske getragen werden – eine OP-Maske ist ausreichend, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) entfällt.

Sport darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm und mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien kontaktarm Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern machen.

Die Notbremse tritt wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Verschärfungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen laut „Bundes-Notbremse“ sind die Daten des Robert Koch-Instituts.

Wo gibt es Schnelltests?

Regelmäßige Tests zählen zu den zentralen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Heidelberg weitet gemeinsam mit Partnern die Testkapazitäten in der Stadt kontinuierlich aus. Übersicht der Testangebote in Heidelberg.

Für Schulen in Heidelberg gilt grundsätzlich:

Für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Testpflicht für Lehrkräfte im Präsenzbetrieb. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Impfen

Die aktuelle Liste der Impfberechtigten veröffentlicht das baden-württembergische Sozialministerium. Ab Montag, 19. April, sind alle Personen ab 60 Jahren berechtigt und können sich für Termine anmelden. Die Terminvergabe läuft über die Hotline 116 117 oder www.impfterminservice.de.

Quelle / mehr Infos www.heidelberg.de/

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