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Regelungen für vollständig geimpfte Personen in Hessen
Unabhängig von den Ergebnissen des Impfgipfels sind in Hessen mit der aktuellen Verordnung bereits Regelungen für vollständig Geimpfte in Kraft getreten.
Gibt es in Hessen Erleichterungen für geimpfte Personen?
Menschen, die vollständigen Impfschutz haben, können aktuell bereits bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Wann gelte ich als vollständig geimpft?
Ein vollständiger Impfschutz liegt im Sinne der Corona-Impfverordnung des Bundes (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) vor, wenn Erst- und Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden und seit der Gabe der letzten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind.
Welche Erleichterungen kann ich als vollständig geimpfte Person in Anspruch nehmen?
Keine Quarantäne für Reiserückkehrer – die Ausnahme ist, Sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein
Keine Quarantäne für Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person – die Ausnahme ist, Sie zeigen Symptome einer COVID-19-Infektion
Außerdem entfällt die Testpflicht bei
„click&meet“-Shopping
Friseurbesuchen
bei der Fußpflege
Mehr:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/regelungen-fuer-vollstaendig-geimpfte-personen-in-hessen
Quelle Hessisches Ministerium für Soziales und Integration