• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Landau – Südliche Weinstraße – Umstrukturierungsprogramm 2021 / 2022 für Rebflächen

Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022 beginnt. Symbol-Foto: pixabayLandau/Südliche Weinstraße.(pd/and). Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022 beginnt. Für den Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 3. Mai bis 31. Mai 2021 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30. September 2021 erforderlich.

 

Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden.

 

Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

 

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2021) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 30. September 2021 ist nicht möglich. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung.

 

Es wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

 

 

Die Antragsformulare und das Merkblatt können über die Homepage www.suedliche-weinstrasse.de -Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

 

Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung weiterhin eingeschränkt ist, sollen die Dokumente und Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Die Kreisverwaltung bittet Dokumente und Anträge per Fax, auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten zu übermitteln. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Thorsten Schultz, Tel.: 06341 /940 371. E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de

 

Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de