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Mannheim – 85 weitere Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet – Inzidenz – 212,5 Stand 24.04.2021

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – 85 weitere Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet – Inzidenz – 212,5 Stand 24.04.2021 417. Aktuelle Meldung zu Corona 24.04.2021

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Änderung der Vorona.Verordnung des Landes
3. Betreuungsangebote für Kinder: Ab Montag Notbetreuung unter bekannten Kriterien
4. Neufassung Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 14.432/Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 24.04.2021, 16 Uhr 85 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 14.431.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 70 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben.

Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 283 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 12.442 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.706 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Änderung der Corona-Verordnung des Landes

Mit Beschluss vom 23. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten heute, 24. April, in Kraft und sind hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

3. Betreuungsangebote für Kinder: Ab Montag Notbetreuung unter bekannten Kriterien

Das Land Baden-Württemberg hat nun über die Auswirkungen der „Bundesnotbremse“ auf den Schul- und Kitabetrieb informiert: https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-04-23+Auswirkungen+der+Bundesnotbremse+auf+den+Schul-+und+Kitabetrieb+in+Baden-Wuerttemberg

Gemäß des neugefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes müssen in Stadt- und Landkreisen Schulen, Kitas und Kindertagespflege (bis auf bestimmte Ausnahmen) schließen, wenn der Inzidenzwert die Schwelle von 165 drei Tage in Folge überschreitet, was in Mannheim der Fall ist. Eine Notbetreuung ist einzurichten. Diese wird ab Montag angeboten.

Die Kriterien hierfür hat das Land nun festgelegt: Die Notbetreuung findet unter den bekannten und etablierten Kriterien statt: Anspruch auf Notbetreuung haben demnach Kinder und Jugendliche
– deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, – deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home-Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder – die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der bisher jeweils besuchten Einrichtung durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig.

Die entsprechenden Formulare können hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/service-waehrend-corona/kinderbetreuung

4. Neufassung Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die Stadt Mannheim hat heute eine neue Fassung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot erlassen. Sie ersetzt die alte Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot.

Informationen zur Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 23.04.2021 finden Sie hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

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