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Mannheim – 415. Aktuelle Corona Meldung – 129 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – 415. Aktuelle Meldung zu Corona 22.04.2021 – 129 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen415.

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1947
3. Schulen und Kitas voraussichtlich ab Montag geschlossen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 14.240 / Zwei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 22.04.2021, 16 Uhr 129 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 14.240.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau und ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in einem Mannheimer Krankenhaus.

Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 280 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 12.283 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.677 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Zusätzliche Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1947

Die Verschickung von Schreiben an alle Bürger*innen des Geburtsjahrgangs 1947 mit Hauptwohnsitz in Mannheim ist abgeschlossen. Sie werden gebeten, den Briefeingang zu beachten. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar. Der Jahrgang 1948 wird zur Versendung vorbereitet.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen sowie Einwohner*innen der Jahrgänge 41/42/43/44/45/46 angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

3. Schulen und Kitas voraussichtlich ab Montag geschlossen

Gestern hat der Bundestag und heute der Bundesrat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802). Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Schwellenwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass das Gesetz am Samstag in Kraft treten könnte. Sofern die Inzidenz in der Stadt Mannheim dann bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 lag, wären somit ab kommenden Montag, 26. April, die Schulen zu schließen bzw. sie müssten in Fernlernunterricht wechseln.

Gleiches wird voraussichtlich für die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte), Kindertagespflege sowie die Schulkindbetreuung gelten. Nach derzeitigem Stand ist allerdings wieder eine Notbetreuung möglich, deren Kriterien noch auszugestalten sind. Hierbei ist von einer Orientierung an den bisher bekannten Kriterien auszugehen. Sobald detaillierte Informationen zu den Bundes- und Landesregelungen und deren Umsetzung vor Ort vorliegen, wird die Stadt die Eltern, Träger und Einrichtungen hierüber informieren

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