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Hockenheim – „Gefahrenstellen“ beseitigen

Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Gartenschaupark ist immer einen Ausflug wert. Die Parkanlage wird mit viel Mühe und Sorgfalt gestaltet und dient vielen Menschen zur Erho-lung. Der Aufenthalt im Park wird jedoch nur zur Erholung, wenn die Besu-cher Rücksicht aufeinander und auf die Anlage nehmen und sich stets so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder belästigt wird. „Wir weisen ins-besondere darauf hin, dass Tiere nicht in den Gartenschaupark mitgebracht werden dürfen“, macht Matthias Degen von der Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH deutlich. Die nicht erlaubten Hunde verrichten aber nicht nur im Gartenschaupark ihr Geschäft, was wiederum zu erheblicher Verunreinigung der Anlage führt. Dazu gehören auch Hinterlassenschaften der Vierbeiner im gesamten Stadtgebiet und das nicht nur in Grünanlagen. An vielen Stellen sind überra-schende, aber unliebsame Häufchen zu finden. Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden können teuer werden. Paragraph 14 der Polizeiverordnung erlaubt bei nachgewiesenen Verstößen den Erlass eines Bußgeldbescheids gegen Hundeeigentümer und –Besitzer.

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