Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten
Die Stadt Mannheim hat heute eine neue Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die hier eingesehen werden kann: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
Demnach wird von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zwei Mal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt.
Eine Ausnahme vom Nachweis der Testungen gilt unter anderem für Kinder, bei denen aus medizinischen Gründen und durch ein Attest belegt, weder ein Nasal- noch ein Spucktests möglich ist, sowie für Schulkinder, die bereits an einer Testung in der Schule teilgenommen haben. Ferner kann von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern es sich um ein Kind handelt, das aufgrund einer Empfehlung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes in die Einrichtung aufgenommen wurde.
Vom Nachweis eines negativen Tests sind Beschäftigte und Kinder auch dann befreit, wenn es sich bei ihnen um geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen handelt. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels lmpfdokumentation vorweisen können. Als genesen gilt jede Person, die bereits per PCR-Test selbst positiv getestet war, der höchstens 6 Monate zurückliegt.
Die Test-Sets für Kinder können – wie schon bisher praktiziert – auch von den Eltern mit nachhause genommen und die Tests dort vorgenommen werden. Die Erziehungsberechtigten müssen dann eine unterschriebene Erklärung über den Schnelltest als Nachweis vorlegen.
Für Krippenkinder (in der Regel im Alter von null bis drei Jahren) sowie in der Kindertagespflege (KTP) betreute Kinder gelten die Regelungen dieser Allgemeinverfügung nicht, aber auch diesen stehen wie bisher die freiwilligen Testmöglichkeiten über die Kitas zur Verfügung. Die Stadt Mannheim appelliert an die Eltern, die von der Stadt bereitgestellten Möglichkeiten zu nutzen. „Die Testungen an den Kitas sind essentiell, um Infektionen schnell zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen“, betont Familien- und Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert.
„In den vergangenen Wochen sind im Stadtgebiet Mannheim mehrfach Infektionsereignisse in Kindertagesstätten aufgetreten, bei denen eine beträchtliche Zahl an Personen positiv getestet wurde. Dabei fällt auf, dass Kinder in deutlich stärkerem Umfang betroffen sind und aktiv zur Weitergabe der Infektion beitragen. Die bisherigen epidemiologischen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die ‚britische‘ Mutation B.1.1.7 deutlich infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist, sodass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand verbreitet sie sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen, als das bei der bisher bekannten Virusvariante der Fall ist“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter Schäfer. „Der zusätzliche Einsatz von Antigentests in Kindertageseinrichtungen und weiteren Bildungseinrichtungen, gegebenenfalls ergänzt durch freiwillige Schnell- und Selbsttests, ist geeignet, Infektionsereignisse zu verringern und damit den Lebensbereich Familie und Bildung sicherer zu machen und die Schließung von Kindertageseinrichtungen zu vermeiden.“
Um einen möglichst breiten Schutz zu erreichen, sind die Nachweise eines negativen Tests daher nicht nur von Erzieherinnen und Erziehern, sondern von allen in der jeweiligen Einrichtung Beschäftigten vorzulegen.
Die AV tritt am kommenden Montag, 19. April, in Kraft und ist zunächst bis zum 9. Mai befristet.