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Frankenthal – Maskenpflicht in der Innenstadt! Allgemeinverfügung bis 9. April verlängert!


Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadtverwaltung Frankenthal hat ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Innenstadt verlängert bis 9. April.

Gleich bleibt der Bereich, in dem das Tragen einer Maske Pflicht ist: in der gesamten Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme von der Maskenpflicht: Auf Sitzgelegenheiten und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurzzeitig abgenommen werden. Rauchen ist weiterhin nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt.

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