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Mannheim – Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel zu den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 23. März 2021. „Bei den betroffenen Unternehmen stoßen die jüngsten Beschlüsse des Corona-Gipfels auf harsche Kritik. Beim Impfen und beim Testen wurden durch Bund und Länder wertvolle Zeit versäumt. Daher blieben angesichts der aktuellen Corona-Situation der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten ein neuer Lockdown und die Notbremse offenbar als letzter Ausweg. Die vorgestellten Maßnahmen sind aber vielfach nicht nachvollziehbar. Sie werden weder dem erforderlichen Gesundheitsschutz noch der Sicherung der wirtschaftlichen Basis gerecht.

Viele Betriebe sind verzweifelt, weil ihnen die Öffnungsperspektive genommen wurde oder sie nach der kurzzeitigen Öffnung wieder in den Lockdown geschickt werden. Für Kopfschütteln sorgt die noch völlig offene konkrete Ausgestaltung der ‘Ruhetage’ über Ostern. In den Unternehmen schwindet zunehmend das Vertrauen und es entsteht der Eindruck, dass man zum Spielball der Politik geworden ist. Es besteht die Gefahr, dass durch die jetzt getroffenen Maßnahmen zusätzlich die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter zurückgeht und es damit zu Auswirkungen auf die Infektionslage kommt.

Mit den Beschlüssen greifen die Regierungen in Bund und Ländern ein weiteres Mal gravierend in die Grundrechte der Unternehmer ein: in die Freiheit der Berufsausübung, in die Eigentumsgarantie sowie in die Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit und der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen und damit an der Rechtmäßigkeit des erneuten Lockdowns. Denn laut der RKI-Control-Covid-Studie weisen beispielsweise die Hotellerie und der Handel nur ein geringes, Kinos ein niedriges bis moderates und die Gastronomie ein moderates Infektionsrisiko auf.

Die von Schließungen direkt und indirekt betroffenen Betriebe leisten bereits seit langem ein großes Sonderopfer und müssen trotzdem geschlossen bleiben, obwohl sie in wirkungsvolle Hygienemaßnahmen investiert haben. Die Schließung wurde jetzt um weitere vier Wochen verlängert. Für ihre Einbußen müssen diese Unternehmen entschädigt werden. Die Unterstützung durch Hilfszahlungen ist deshalb vom systematischen Ansatz her nicht stimmig und erfasst auch nicht alle Betriebe, die aufgrund ihrer Corona-bedingten Schäden einen Anspruch haben müssten.

Dass Urlaub in einer Ferienwohnung im eigenen Bundesland weiterhin nicht zugelassen wird, während das Reisen nach Mallorca nach den jüngsten Beschlüssen erlaubt bleibt, ist nicht konsistent, führt zu Unverständnis und verringert somit die Akzeptanz der Maßnahmen.

Oberstes Ziel der Teststrategie muss sein, die Infektionszahlen spürbar zu reduzieren. Dies gelingt aber nur mit einem Gesamtkonzept aus breit angelegten Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung. Betriebliche und öffentliche Testungen müssten dabei verzahnt werden. Die Stadt Tübingen verfolgt – räumlich begrenzt auf die Innenstadt – einen gesamthaften Ansatz, den man in der Metropolregion Rhein-Neckar weiträumiger und sogar Bundesland-übergreifend umsetzen müsste.”
Quelle IHK Rhein-Neckar.

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