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Germersheim – Weitere Nachweise des Vogelgrippevirus H5N8 in angrenzenden Regionen – Geflügel muss in Teilen des Kreises Germersheim weiter im Stall bleiben

Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Zwar gibt es im Landkreis Germersheim nach wie vor keinen Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8. Da das Virus aber erneut bei mehreren verendeten Wildvögeln in der weiteren Region entlang des Rheins und auch in einem Fall im Nachbarlandkreis nachgewiesen wurde, muss entlang der Rheinschiene im Landkreis Germersheim alles Geflügel weiterhin im Stall bleiben. Es gilt weiter die dazu von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2021. Von der Aufstallungsanordnung betroffene sind drei Betriebe mit jeweils mehr als 1000 Tieren sowie ca. 220 sonstige Geflügelhaltungen, bspw. Hobbytierhaltungen. „Noch sind wir verschont geblieben, es gibt in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Die Funde und der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8 bei mehreren Tieren in den letzten Tagen machen aber deutlich, dass die Gefahr nicht gebannt ist“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Leider gibt es kein milderes Mittel als die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten.“ Er bittet alle betroffenen Geflügelhalter weiterhin um Verständnis und ihre Mithilfe, „denn die Tierseuche ist hochansteckend und kann ganze Vogelbestände vernichten.“

Da ein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel als sehr wahrscheinlich gilt, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in unten genannten Gebiet ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge (z.B. Wildvogelkot) geschützt und mit einer Seitenabgrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere). Netze oder Gitter zur Abgrenzung nach oben dürfen eine maximale Maschenweite von 25 mm aufweisen. Die Veterinäre der Kreisverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzeigen muss, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.

Aufgrund der aktuellen Funde toter Vögel entlang des Rheins ergeht nochmals die dringende Bitte, dass tot aufgefundenes wildes Wassergeflügel sowie Greifvögel der Kreisverwaltung, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, gemeldet wird. „Bitte berühren Sie keine Wildvogelkadaver und informieren Sie uns lediglich darüber. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des hochansteckenden Vogelgrippe-Erregers zu verhindern“, ergänzt Landrat Brechtel. Die geltende Allgemeinverfügung (geltende Regelungen/Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 5/2021 des Landkreises Germersheim) ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, zu finden.

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