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Heidelberg – Wasserversorgungsbeiträge: Stadt wartet weiter auf gerichtliche Klärung


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Zu den Wasserversorgungsbeiträgen, die die Stadt Heidelberg 2014 nachträglich erheben musste, bedarf es auch weiterhin einer gerichtlichen Klärung. Auch eine aktuelle Änderung des Kommunalabgabengesetzes hat daran nichts geändert. Darüber wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. März 2021 informiert. Demnach hat das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall, zu dem seit 2015 eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, noch keine Entscheidung getroffen. Das Urteil sollte auf die Heidelberger Situation übertragen werden. Gleichzeitig haben zwei Heidelberger Betroffene 2020 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage gegen ihren Beitragsbescheid eingereicht. Auch hierzu stehen die Urteile noch aus.

Bis das Verwaltungsgericht Karlsruhe oder das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen haben, wird die Stadt Heidelberg die eingegangenen Widersprüche nicht bearbeiten, so dass in allen Fällen die Entscheidung noch offenbleibt. So kann vermieden werden, sämtliche Betroffene individuell vor die Frage zu stellen, ob sie gegen ihren Widerspruchsbescheid klagen wollen oder nicht.

Hintergrund: Die Stadt Heidelberg musste Ende 2014 für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Anlass war eine Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Demnach sollte die Stadt klären, für welche Heidelberger Grundstücke durch die Rekommunalisierung im Jahr 2010 – also die Umstellung der zuvor privatrechtlich organisierten Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung – eine Beitragspflicht entstanden ist.

Die Klärung ergab: Neben unbebauten Grundstücken waren hiervon vor allem auch Garagen- und Stellplatzgrundstücke betroffen, die einen Wasseranschluss oder eine Anschlussmöglichkeit haben. Insgesamt musste die Stadt daher rund 3.100 Beitragsbescheide versenden. Gegen etwas mehr als die Hälfte wurde Widerspruch erhoben. Vor dem Hintergrund eines laufenden Verfahrens in einem vergleichbaren Fall beim Bundesverfassungsgericht hat die Stadt zunächst von der Vollstreckung der Bescheide abgesehen. 2019 jedoch musste sie die Beiträge dann einfordern: Da nach aktuell geltender Rechtslage kein Ermessenspielraum bestand und die Zahlungsbescheide sonst verjährt wären, war die Stadt dazu gesetzlich verpflichtet.

Ergänzend: Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie im Internet unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.

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