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Frankenthal – Hohe Inzidenz: Frankenthal verlängert Einschränkungen

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Ausweitung der Testmöglichkeiten geplant

Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Inzidenzwerte und einem dynamischen Infektionsgeschehen erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung, die die bereits seit Samstag gültigen Maßnahmen um eine Woche, bis einschließlich 26. März, verlängert. Frankenthal liegt seit dem 10. März über einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 und ist damit laut aktueller Landesverordnung verpflichtet, Maßnahmen aufrechtzuerhalten, bis dieser Wert mindestens drei Tage in Folge unter die 100er-Marke sinkt. Die Einschränkungen im Handel, Sport, Freizeit und bei den Kontakten bleiben bestehen. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt weiterhin. In den Schulen heißt es ab Klasse fünf für eine weitere Woche Fern- statt Präsenzunterricht. In den Kindertagesstätten gilt der dringende Appell, Kinder wenn möglich Zuhause zu betreuen.

„Leider sind die Fallzahlen seit letzter Woche erneut stark gestiegen. Auch wenn sich die Infektionen noch immer über das gesamte Stadtgebiet und auf alle Altersstufen verteilen, beobachten wir mit Sorge ein steigendes Infektionsgeschehen in den Kindertagesstätten und Schulen. Die Verbreitung der ansteckenderen Virusvarianten ist ein weiterer Faktor, der die Zahlen ebenfalls in die Höhe treibt.“, so Oberbürgermeister Martin Hebich.

Mit einem Inzidenzwert von (Stand 19. März) 153,8 liegt Frankenthal erneut landesweit an der Spitze. Die Entwicklung der letzten Tage hat zudem gezeigt, dass nicht eine Entspannung, sondern eine weitere Verschlechterung der sehr dynamischen Infektionslage zu verzeichnen ist. Allein zwischen dem 11. und 18. März wurden 80 Neuinfektionen festgestellt – das entspricht rund 50 Prozent aller Neuinfektionen seit Ende Februar.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst eine Woche, sie ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Ausweitung des Schnelltestangebots
Parallel zur Verlängerung der Einschränkungen plant die Stadtverwaltung, das Schnelltestangebot auszuweiten. Dazu sollen die Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums auf dem Festplatz ausgeweitet werden. Außerdem ist ein zweiter, zentraler Standort in der Innenstadt in Planung. In der durch die Johanniter Unfall-Hilfe betriebenen Station auf dem Festplatz wurden in der Eröffnungswoche fast 300 Menschen getestet, zwei der 180 Schnelltests am Donnerstag fielen positiv aus. „Die anlasslose Testung soll dazu beitragen, Infizierte schneller zu erkennen und so Infektionsketten früh zu unterbrechen. Ich werbe deshalb bei allen Frankenthalerinnen und Frankenthalern dafür, dieses Angebot zu nutzen!“, so Oberbürgermeister Martin Hebich.

Daneben plant die Verwaltung, das Testangebot in den Kindertagesstätten auszuweiten. Aktuell können sich die Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Kitas in den Einrichtungen einmal wöchentlich testen lassen. Auch für alle anderen Verwaltungsmitarbeiter ist bereits ein Testangebot in Planung.

Die Regelungen im Überblick

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Handel und Gewerbe
Der Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie Terminshopping für Einzelpersonen bzw. Angehörige eines Hausstands sind weiterhin möglich. Unter Einhaltung der in der Landesverordnung festgelegten Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen dürfen Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen geöffnet bleiben. Auch der Wochenmarkt findet weiterhin statt.

Körpernahe Dienstleistungen
Kosmetik-, Tattoo-, Piercingstudios und ähnliche Betriebe, bei denen der Mindestabstand wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann, müssen wieder schließen. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt. Auch Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.

Sport und Freizeit
Sport ist unter Einhaltung des Mindestabstands im Freien ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Training in Gruppen ist untersagt. Ausstellungen und Galerien müssen geschlossen werden. Gleiches gilt für die Stadtbücherei. Der Abholservice für Medien bleibt bestehen. Die Musikschulen dürfen im Einzelunterricht weiterhin öffnen.

Schulen und Kitas
In Abstimmung mit der für den Schulbereich zuständigen Landesbehörde, der ADD Trier, wird der Präsenzunterricht an den Frankenthaler Schulen ab Klassenstufe fünf weiterhin ausgesetzt. Es findet in den weiterführenden Schulen nur Fernunterricht statt. An den Grund- und Förderschulen bleibt es beim Wechselunterricht. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden wie geplant statt. Eine Notbetreuung für die Klassenstufen eins bis sieben bleibt eingerichtet.

In den Kindertagesstätten bleibt es beim Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Eltern, ihre Kinder wenn möglich auch weiterhin Zuhause zu betreuen.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt bestehen. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Groß-eltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Geschäfte müssen um 21 Uhr schließen. Gastronomische Betriebe dürfen hingegen auch nach 21 Uhr Essen ausliefern. Zwischen 21 und 6 Uhr gilt in allen Verkaufsstätten ein Alkoholverkaufsverbot.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit. Auch die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt in Kraft.

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen im Internet

Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117
Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00
Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)

Corona-Schnelltestzentrum Frankenthal
Festplatz Benderstraße (Zufahrt über Meergartenweg)

Öffnungszeiten:
Dienstag 10 bis 14 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Keine Voranmeldung erforderlich.
Weitere Informationen auf www.corona-frankenthal.de/schnelltestzentrum

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