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Mannheim – Stadt schließt Vereinbarungen mit Testbetreibern


Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Mit Schnelltests Infektionsketten schnell unterbrechen: Damit das in Mannheim gelingt, kooperiert die Stadt ab sofort mit Apotheken, Ärzt*innen sowie privaten Schnelltestbetreibern und schließt Vereinbarungen mit diesen ab. Dort können Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest einlösen. „Wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch testen lassen können und das nicht „nur“ in Apotheken und bei Ärzten*innen, sondern auch in den bereits etablierten privaten Testzentren und neu entstehenden Teststationen – eine Möglichkeit, die sich durch die vom Land Baden-Württemberg jetzt erlassene Verordnung eröffnet hat und die wir konsequent nutzen wollen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Die Anbieter*innen von Schnelltests müssen nicht nur bestimmte, vom Land vorgegebene Qualitätsstandards einhalten, sondern auch die Bürgertests beim Gesundheitsamt und der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim anmelden. Die Stadt stellt alle angemeldeten Teststationen auf einer Übersichtskarte dar und wird diese laufend auf der städtischen Homepage aktualisieren. Darüber hinaus wird die Stadt Mannheim mit potentiellen Testbetreibern kooperieren, um möglichst geeignete Örtlichkeiten auch dezentral in den Stadtteilen zur Verfügung zu stellen.
Die Schnelltests stellen einen wichtigen Baustein dar, um sich und andere zu schützen. Wichtig bleibt jedoch: Sie sind kein Ersatz für die Einhaltung der AHA-Regeln und haben nur für eine jeweils kurze Zeit eine belastbare Aussagekraft. Gesundheitsamtschef Dr. Peter Schäfer hierzu: „Antigen-Schnelltest erkennen nicht alle infizierten Personen. Auch deshalb bleibt die Einhaltung der AHA-Regeln, selbst bei einem negativen Testergebnis, von höchster Bedeutung. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Person verpflichtet, sich unmittelbar abzusondern. Das Testergebnis im Schnelltest muss zudem durch einen zuverlässigeren PCR-Test bestätigt oder widerlegt werden.“

Die Testverordnung des Bundes und eine aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg legen die Regeln für die Anbieter und deren Betrieb der Teststationen fest. Die Abrechnung der Testungen erfolgt entsprechend der Testverordnung des Bundes über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Erster Bürgermeister Christian Specht hierzu: „Dass nun die Bürgertestung in die Fläche gebracht wird, schafft die Voraussetzungen, dass zu gegebener Zeit auch wieder Öffnungsperspektiven entwickelt werden können. Auch die großen Unternehmen sollten Testkapazitäten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die sich nicht im Home Office befinden, schaffen. Die Erkenntnisse zeigen, dass die regelmäßige anlasslose Testung in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag zu Pandemiebekämpfung leisten kann.“

Auf die Übersichtskarte der Stadt zu den kostenlosen Bürgertests gelangt man über die Homepage der Stadt Mannheim oder direkt über folgenden Link: http://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=testzentren_mapping#
Die Übersicht wird mit den eintreffenden Anmeldungen sukzessive aufgefüllt.

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