Mannheim / Metropolregion-Rhein-Neckar – Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die derzeit gültige Quarantänepflicht von Kontaktpersonen zweiten Grades gekippt. Ab sofort müssen in Baden-Württemberg nur noch direkte Kontaktpersonen von corona-positiv Getesteten in Quarantäne.
Das Gericht urteilte nach Klage eines Elternpaares. Nach der bisherigen Verordnung, mussten auch reine Kontaktpersonen von nicht-positiven Kontaktpersonen von positiv Getesteten in Quarantäne.
Falls eine SARS-COV-2-Mutation bei einer positiv getesteten Person festgestellt wurde, betrug die Quarantänezeit für alle Beteiligten 14 Tage.
Dies bedeutete, dass z.B. Geschwister und Eltern von Schulkindern, die positiv-getestete Schulkameraden oder Lehrpersonal hatten, ohne selbst positiv zu sein, für 14 Tage in Quarantäne mussten.
Laut Gericht ergab dies keinen rechtmässigen Sinn und bedeutete unnötige und nicht verhältnismässige Quarantänepflicht für zuviele Personen, die selbst nicht positiv sind und auch nur ein minimales Risiko einer potenziellen Infektion haben.
Die Erklärungen des Ministeriums zum Erlass der vorherigen Regelung bezeichnete das Gericht als “nicht ausreichend”.
Das Urteil ist unanfechtbar.
(rbe)
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