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Frankenthal – Frankenthal öffnet weitere Bereiche des öffentlichen Lebens

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
17. Corona-Bekämpfungsverordnung
Seit Montag, 8. März, gilt in Rheinland-Pfalz die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Diese sieht weitere, inzidenzabhängige, Öffnungsschritte vor, die nach einem Stufenplan erfolgen sollen. Vor diesem Hintergrund öffnet die Stadtverwaltung weitere Bereiche des öffentlichen Lebens. Die Besuchsbeschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen werden aufgehoben. Die Stadtbücherei öffnet wieder für den Publikumsverkehr. Außerdem ist Sport im Freien für Gruppen wieder möglich.

Stadtverwaltung hebt Besuchsbeschränkung in den Alten- und Pflegeheimen auf
In Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde hebt die Stadtverwaltung die Allgemeinverfügung zu Besuchsbeschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen auf. Nach Einschätzung des Landes ist die Beschränkung auf einen Besucher für eine Stunde pro Tag und Bewohner vor dem Hintergrund niedriger Fallzahlen in den Einrichtungen und einer hohen Impfquote der Bewohner nicht mehr geboten. Es gilt die entsprechende Landesverordnung: Bewohner dürfen täglich zwei Besucher empfangen, ohne zeitliche Beschränkung. Der Besuch soll in der Regel nur durch Angehörige oder durch sonst nahestehende Personen erfolgen. Ein negatives Schnelltestergebnis bleibt Voraussetzung.

Stadtbücherei öffnet am Donnerstag
Am Donnerstag, 11. März, öffnet die Stadtbücherei Frankenthal wieder für den Ausleihbetrieb. Die Öffnungszeiten sind: Montag von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 13 Uhr. Mittwochs von 9 bis 12 Uhr vergibt die Stadtbücherei weiterhin Termine für die kontaktlose Ausleihe.

Bei Besuch der Stadtbücherei ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, die Besucherzahl ist begrenzt. Der Aufenthalt in der Stadtbücherei ist beschränkt auf die Auswahl und die Ausleihe von Medien. Sitzgelegenheiten, Lesecafé, Arbeitsplätze, Internet-PCs, Kopiergeräte, Spielsachen und Gaming-Bereich können nicht genutzt werden. Die Rückgabe von Medien erfolgt weiterhin über die Rückgabebox an der Ecke Sterngasse/Welschgasse. Alle Leihfristen bis einschließlich 13. März wurden pauschal um vier Wochen nach hinten gesetzt. Ab Montag, 5. April, versendet die Stadtbücherei wieder Mahnbriefe. Verlängerungen von Medien können über den Online-Katalog der Stadtbücherei, per App, per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden.

Bestellungen von Medien über den Abholservice per E-Mail sind weiterhin möglich. Die Bestellung erfolgt vorzugsweise per E-Mail über stadtbuecherei@frankenthal.de oder telefonisch unter der Nummer 06233 89630.

Sportanlagen wieder geöffnet
Mit der neuen Landesverordnung ist auch auf den Frankenthaler Sportanlagen wieder mehr möglich. Im Freien dürfen Gruppen wieder gemeinsam trainieren – Erwachsene kontaktfrei in Kleingruppen bis zehn Personen (plus Trainer), Kinder unter 14 Jahren maximal zu zwanzigst. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Erfassung der Kontaktdaten. Und Sport im Freien wieder für Gruppen möglich. Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden, Toiletten nur einzeln. Wie viele Gruppen gleichzeitig trainieren dürfen, hängt von der Größe des Sportplatzes ab – die einzelnen Gruppen dürfen nicht gemischt werden. Das Desinfizieren gemeinsam genutzter Trainingsgeräte bleibt Pflicht. Außerdem sind auch weiterhin keine Zuschauer zugelassen. Geschlossen bleiben die Sport- und Gymnastikhallen.

Öffnungsschritte an Inzidenzwerte geknüpft
Die seit 8. März bestehenden Öffnungen sind an Inzidenzwerte des Landes und der Stadt geknüpft. Aktuell liegt Frankenthal bei einer 7-Tage-Inzidenz von 69,7 (Stand 9. März). Steigt dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden – dann gilt wieder der Stand von Anfang März. Gleiches gilt, wenn der Landesdurchschnitt (9. März: 46,2) über 50 steigt und Frankenthal ebenfalls über 50 liegt. Laut dem Stufenplan der Bund-Länder-Beschlüsse kann frühestens ab 22. März mit weiteren Lockerungen gerechnet werden – vorausgesetzt der Inzidenzwert bleibt unter 100.

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