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Mannheim – Von FDP gefordertes übergeordnetes Planfeststellungsverfahren für die Feudenheimer Au nicht möglich


Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Für die Errichtung eines Radschnellwegs, eines Panoramastegs oder eines Au-Gewässers sowie weiterer Vorhaben im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2023 werden im Bereich der Feudenheimer Au Zulassungsverfahren parallel bearbeitet. Die FDP hatte angefragt, ob für die einzelnen Verfahren ein übergeordnetes Planfeststellungsverfahren Anwendung finden könne. Darauf gibt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe folgende Antwort:

Jedes dieser einzelnen Verfahren stützt sich auf eine eigene fachgesetzliche Rechtsgrundlage und unterschiedliche Verfahrensvorschriften. Darüber hinaus weichen die gesetzlichen Zuständigkeiten voneinander ab, beispielsweise ist die Untere Wasserbehörde für das Au-Gewässer zuständig, für den Radschnellweg hingegen das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Zusammenfassung rechtlich nicht zulässig

Für eine Zusammenfassung dieser Verfahren in ein übergreifendes Planfeststellungsverfahren fehlt die erforderliche Rechtsgrundlage. Sie ist rechtlich daher nicht zulässig.

Fragen des Eingriffs und Ausgleichs und des Artenschutzes betrachtet die Verwaltung dennoch ganzheitlich mit Blick auf die Eingriffe und Auswirkungen der Einzelverfahren.

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