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Ludwigshafen – IHK Pfalz zu neuen Corona-Beschlüssen: Ein kleiner Schritt in die richtige Richung, aber noch viele Fragezeichen

Ludwigshafen. Die Beschlüsse der jüngsten Bund-Länder-Runde weisen nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zwar in die richtige Richtung, sind aber für viele Unternehmen dennoch ernüchternd.

So gibt es nun eine klarere Perspektive, wann welche Geschäfte öffnen dürfen. „Für den Großteil der vom Lockdown betroffenen Unternehmen ist dies jedoch enttäuschend“, weiß Jürgen Vogel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer IHK Pfalz. „Der Stufenplan erfüllt zwar eine Forderung der Wirtschaft, zeichnet sich aber insbesondere durch sehr komplexe Einzelregelungen aus.“

Bei der Öffnungsperspektive wird weiterhin nicht darauf abgestellt, inwieweit einzelne Branchen oder Unternehmen überhaupt Infektionsherde sind und bei Beachtung von Hygienekonzepten und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ein Risiko darstellen. Vielmehr wird weiterhin einzelnen Unternehmensgruppen erlaubt zu öffnen, anderen wiederum nicht. Erschwerend kommt nun hinzu, dass die Zuständigkeit für die Maßnahmen bei den Ländern oder sogar Kommunen liegen wird. Daher besteht aus Sicht der IHK Pfalz die Gefahr eines Flickenteppichs, gerade an den Landesgrenzen. Hier droht hoher Abstimmungsaufwand, um Corona-Tourismus zu verhindern. „Dies ist nicht nachvollziehbar, sorgt für Wettbewerbsverzerrungen und somit für wachsende Verärgerung bei vielen Unternehmen, die weiter um ihre Existenz bangen müssen“, so Vogel. „Denn für ganze Bereiche wie zum Beispiel Gastronomie und Kultur fehlen bis auf Weiteres die Öffnungsperspektiven.“

Große Fragezeichen sieht die Wirtschaft auch bei den Überlegungen, dass Unternehmen ihren Beschäftigten regelmäßig kostenlose Schnelltests und entsprechende Bescheinigungen anbieten sollen. „Die Wirtschaft unterstützt alle Maßnahmen, die der Eindämmung der Pandemie dienen, nach Kräften. Jedoch muss klar sein, wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden können.“ Der Großteil der Unternehmen hat wenige Beschäftigte und daher auch keinen Betriebsarzt, der diese Tests professionell durchführen und dokumentieren könnte. Offen bleibt weiter, wie die Unternehmen die Tests beschaffen können und wer die Kosten dafür trägt. „Hier darf sich der Staat nicht dauerhaft seiner Verantwortung für den Schutz seiner Bürger entziehen. Wir brauchen bürokratiearme, verständliche und vor allem machbare Regelungen“, so Vogel. „Dies muss auch bei den morgigen Beratungen mit den Vertretern der Wirtschaft berücksichtigt werden.“

IHK Rheinland-Pfalz

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