• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Corona aktuelle Fallzahlen – Information zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung – Inzidenzzahl 67,9

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
2. Entwicklung Virusvarianten
3. Impfzahlen
4. Information zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung
5. Kinder-Betreuungsgebühren für den Februar sollen anteilig erlassen werden
6. Besucherbegrenzung Herzogenriedpark
7. Impftermine für über 80jährige Bürger*innen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10681

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.02.2021, 16 Uhr, 53 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10681 .

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9944 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 484 akute Infektionsfälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Entwicklung Virusvarianten

Derzeit sind in Mannheim 96 Infektionen mit Virusvarianten erfasst. Hiervon ist in 59 Fällen die Virusvariante B.1.1.7. nachgewiesen, die vorwiegend in Großbritannien aufgetreten ist und bei der es Hinweise darauf gibt, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist. Bei den anderen Mutationen erfolgt eine weitergehende Diagnostik zur Bestimmung der konkreten Variante der Mutation, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

3. Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 26.02.2021 (Stand heute 16:00 Uhr) wurden in Mannheim 42.019 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.
Dabei handelt es sich bei 25.924 Impfungen um Erstimpfungen und bei 16.095 um Zweitimpfungen.
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

4. Information zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Die Stadt Mannheim hat keine nächtliche Ausgangsbeschränkung für das Stadtgebiet verfügt. Die im Erlass des Sozialministeriums angesprochene nächtliche Ausgangsbeschränkung bei einer höheren Inzidenz als 50 nach 7 Tagen in Folge ist kein Automatismus. Relevant ist auch die Einschätzung der aktuellen Infektionslage. Die Infektionslage war in den letzten Tage stark von Clustern geprägt worden, die vom Gesundheitsamt noch als nachverfolgbar eingeordnet werden konnten. Diese Einschätzung wird täglich überprüft.

5. Kinder-Betreuungsgebühren für den Februar sollen anteilig erlassen werden

Für den Monat Februar schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Betreuungsgebühren in Kita, Hort und Schulkindbetreuung für die ersten drei Februar-Wochen zu erlassen, wenn in diesem kompletten Zeitraum keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Grundlage dieser Beschlussempfehlung ist die Tatsache, dass im Monat Februar erst ab dem 22.2. die Kitas sowie die Grundschulen im Wechselunterricht wieder geöffnet wurden. Für die Kindertagespflege wird ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgeschlagen. Die Entscheidung über diese vorgeschlagene Erstattungen trifft der Hauptausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 9. März.

Kitas und Horte: Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.02.2021 bis 21.02.2021 nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, sollen die Betreuungsgebühren in Höhe von 75 Prozent als Ersatz für die vom Land angeordnete Schließung der Kitas und Horte erlassen werden. Für die Kinder, die die Notbetreuung besucht haben, würden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig. Die Entschädigung soll durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021 erfolgen, soweit die Gebühren überwiesen oder eingezogen wurden.

Bei der Schulkindbetreuung soll für den Monat Februar 2021 analog zum Januar 2021 verfahren werden und Eltern, deren Kinder den gesamten Februar die Schulkindbetreuung des Fachbereichs Bildung nicht in Anspruch genommen haben, weil sie beispielsweise wegen des Wechselmodells auch in der letzten Februarwoche nicht die Schule besuchten, die Gebühren erlassen werden. Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 22.02. bis 28.02.2021 soll die Erstattung der Gebühr nur für die davorliegenden drei Wochen, in der die Betreuung nicht genutzt wurde, erfolgen.

Freie Träger: Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger sollen für Plätze, die von 01.02.2021 bis einschließlich 21.02.2021 nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 75 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen werden. Auch für die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, sollen die Elternbeiträge Februar 2021 für die Kinder, die nicht an der Betreuung teilnehmen, maximal in Höhe der städtischen Gebühren erstattet werden.

Kindertagespflege: Ferner soll die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern für die Kindertagespflege während der pandemiebedingten Schließung im Februar 2021 ausgesetzt werden, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung soll ein ergänzender Sachkostenzuschuss von 250 Euro für pandemiebedingte Ausgaben (Reinigungs- und Hygienemaßnahmen, medizinische Masken, erhöhte Nebenkosten wie: Wasser, Strom, Heizung) gewährt werden.

6. Besucherbegrenzung Herzogenriedpark

Die Stadt weist nochmals ausdrücklich auf die Besucherbegrenzung von 1.500 Personen hin, die sich gleichzeitig im Herzogenriedpark aufhalten dürfen. Sobald diese Besucherobergrenze erreicht ist, wird der Park geschlossen und nicht wieder geöffnet. Über das Erreichen der Besucherobergrenze wird auf der Internetseite des Herzogenriedparks informiert: www.herzogenriedpark.de. Zusätzlich werden an den Eingangsbereichen Schilder aufgestellt, die auf eine Schließung des Parks hinweisen.

Die Stadt bittet, sich auch beim Parkbesuch an die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregeln zu halten. Vor und in den Toilettenanlagen sowie vor Tiergehegen und bei Warteschlangen vor Kiosken herrscht zudem Maskenpflicht.

7. Impftermine für über 80jährige Bürger*innen

Die Stadt Mannheim hat seit Anfang Februar Schreiben an alle Bürger*innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben verschickt. Seit gestern sind alle Briefe verschickt. Die Stadtverwaltung bittet darum, den Eingang der Briefe zu beachten und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar. Die Schreiben sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu buchen. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für über 80 Jahre alte Mitbürgerinnen und Mitbürger gesichert.
Stadt Mannheim

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