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Landau – Verzicht auf Sondernutzungsgebühren bis in den Herbst: Landauer Stadtvorstand will Ausnahmeregelung für Außengastronomie verlängern

Der Landauer Stadtvorstand will die Ausnahmeregelung für die Außengastronomie bis Herbst dieses Jahres verlängern. Foto: Stadt Landau

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Stadt Landau)- Wann dürfen Restaurants, Cafés und Co. wieder öffnen? Das steht im weiter andauernden bundesweiten Lockdown aktuell noch nicht endgültig fest. Die Stadt Landau will ihren Gastronominnen und Gastronomen aber zumindest in einem Punkt Planungssicherheit geben: Der Stadtvorstand spricht sich dafür aus, die geltende Ausnahmeregelung für die Außengastronomie nochmals zu verlängern und weiter auf städtische Sondernutzungsgebühren zu verzichten – und das bis zum 30. September 2021.

Die endgültige Entscheidung liegt am Dienstag, 2. März, beim Stadtrat. Stimmt er zu, dürften Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, die öffentlichen Flächen weiterhin kostenlos nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden.

„Landau lebt von seiner attraktiven Innenstadt, die auch von den Cafés und Restaurants entlang der Fußgängerzone geprägt wird“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mit zahlreichen Gastronominnen und Gastronomen gesprochen – sie alle stehen vor enormen Herausforderungen und viele von ihnen fürchten um ihre Existenz. Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Flächen zur Außenbewirtung soll ein Signal an die Gastro-Branche sein, dass wir an ihrer Seite stehen und gemeinsam mit ihnen auf bessere Zeiten im Frühling und Sommer hoffen.“

Auch sonst gilt in Landau weiter #supportyourlocals: Landauer Unternehmen, die Abhol- und Lieferdienste anbieten und bislang noch nicht in der Übersicht zu finden sind, können sich weiter unter kristina.bollinger@landau.de bei der städtischen Wirtschaftsförderung melden und werden dann in die Liste auf www.landau.de/lieferservice mit aufgenommen.

Bereits im Jahr 2020 hatte die Stadt Landau keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie-Flächen erhoben – bei einem Einnahmenverzicht von insgesamt rund 100.000 Euro.

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