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Heidelberg – Kreisimpfzentrum Heidelberg: Erste Dosen von AstraZeneca verimpft! Ab sofort kann sich Personal an Schulen und Kitas für Impfungen anmelden – Terminbuchung über Hotline 116 117 oder www.impfterminservice.de


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Heidelberg im Gesellschaftshaus Pfaffengrund hat am Montag, 22. Februar, mit der Verimpfung des Impfstoffes von AstraZeneca begonnen. Nachdem am Montag noch knapp 40 von 150 Terminen nicht vergeben wurden, waren am Dienstag alle verfügbaren 150 Termine im KIZ belegt. Noch in dieser Woche werden weitere 140 Termine angeboten, in der kommenden Woche, ab 1. März, können dann bereits 1.600 Personen mit AstraZeneca im KIZ geimpft werden. Da das Land Baden-Württemberg am Dienstag kurzfristig den Kreis der Berechtigten für Impfungen mit AstraZeneca erweitert hat, ergibt sich eine neue Situation.

Wer sich ab sofort mit AstraZeneca-Stoff impfen lassen kann

Folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in Baden-Württemberg laut Mitteilung des Sozialministeriums seit 22. Februar 2021 zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen impfberechtigt und können den Impfstoff von AstraZeneca erhalten:

Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind laut Land auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)

Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen:

Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z. B. Physio-, Ergotherapie, Podologie),
Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt,
Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation.
Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.

Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung

Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe

Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung

Bescheinigung des Arbeitsgebers ist Nachweis über Berechtigung

Die Impfberechtigten brauchen für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter den FAQs zur Corona-Impfung („Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).

Die genannten Personengruppen können ab sofort ihren individuellen Impftermin in einem für sie günstig gelegenen Impfzentrum buchen. Die Terminvergabe erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie insbesondere über www.impfterminservice.de.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.

Impfzentren dürfen nur mit Impftermin betreten werden

Heidelberg verfügt über zwei Impfzentren: Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) im Patrick-Henry-Village und das Kreisimpfzentrum (KIZ) im Gesellschaftshaus Pfaffengrund. Das ZIZ wird vom Rhein-Neckar-Kreis betrieben, das KIZ von der Stadt Heidelberg.

Termine in beiden Einrichtungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: entweder über die Webseite www.impfterminservice.de oder unter der Telefonnummer 116 117.

Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis, den Berechtigungsnachweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Bisherige Impfbilanz des KIZ

Insgesamt (Stand 22. Februar) sind bislang rund 1.475 Impfungen im KIZ erfolgt. Dazu kommen noch knapp 2.600 Impfungen, die durch zwei mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen gemacht worden sind – etwa 900 Personen haben dort bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Bis Anfang März werden alle 15 Alten- und Pflegeheime in Heidelberg voraussichtlich „durchgeimpft“ sein.

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