Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Rheingönheim ist der grüne Süden Ludwigshafens. So soll es auch bleiben. Darin sind sich die Mitglieder der Fraktionsgemeinschaft von CDU und Bündnis 90 / die Grünen in Rheingönheim einig. “Rheingönheim besitzt viele schützenswerte Grün- und Biotopflächen, welche von der Stadt in mehreren Umweltberichten erwähnt sind”, sagt Joachim Zell und ergänzt, “dass es unverständlich ist, dass die Stadt nicht mehr für den dauerhaften Schutz dieser Flächen tut.”
Ausgehend von den letzten Umweltberichten der Stadt Ludwigshafen und dem Informationssystem der Naturschutzverwaltung beim Land Rheinland-Pfalz hat die Fraktionsgemeinschaft daher einen Antrag gestellt, Biotope und schützenswerte Flächen unter Landschafts- oder Naturschutz zu stellen. Damit würden die Vorgaben und Pläne von Land und Stadtverwaltung endlich auch umgesetzt.
Dazu erklärt Dr. Mathias Weickert von Bündnis 90 / die Grünen: “Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso die Stadt die zum Teil selbstgesteckten Ziele bis heute nicht umgesetzt hat. Sowohl die Umweltberichte aus 2009 und 2014, als auch das Klimagutachten der Stadt, offenbaren die zentrale Bedeutung der Rheingönheim umgebenden Flächen für das lokale Ortsklima und belegen beispielsweise deren kühlende Wirkung im Sommer.”
Die Parteien können nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung die Unterschutzstellung bisher nicht eingeleitet hat. Ortsbeirat Dr. Werner Janjic erklärt abschließend, dass die Parteien mit ihrem Antrag “das große Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt und den Schutz dieser Gebiete auch politisch unterstützen” und den grünen Süden für künftige Generationen erhalten wollen. Daher haben die Parteien den Antrag gestellt, die Gebiete BK-6516-0269-2006 und BK-6516-0268-2006 [1] im Bereich der Gemarkungen “Im Kappes” und “Obere Weide” unter Landschaftsschutz zu stellen.
[1] https://reports.naturschutz.rlp.de/cocoon/osiris/html/7660100?GISPADID=1663258 und https://reports.naturschutz.rlp.de/cocoon/osiris/html/7660100?GISPADID=1663259