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Frankenthal – Landtagswahl 2021 – Antrag auf Briefwahl ab 11. Februar – Briefwahlbüro öffnet am 15. Februar

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 14. März findet die Wahl des 18. rheinland-pfälzischen Landtags statt. Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie empfiehlt das Wahlamt ausdrücklich die Teilnahme per Brief-wahl. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. Bis spätestens 21. Februar erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten sich unter 06233 66 77 44 7 mit dem Wahlamt (Briefwahlbüro) in Verbindung zu setzen. Mit der Wahlbenachrich-tigung ist der Antrag auf Briefwahl ab Donnerstag, 11. Februar, auf verschiedenen Wegen möglich.

Per Post
Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jeder Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen beantragen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann entweder in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung gesendet oder dort eingeworfen werden.

Per E-Mail
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen ist auch per E-Mail an briefwahl@frankenthal.de möglich. Dabei anzugeben sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnan-schrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers. Darüber müssen Wäh-lerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer angegeben werden; beide Nummern finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Per Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)

Über die Plattform RLP direkt ist der Antrag auch per Onlineformular unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 möglich. Der auf der Wahlbenachrichtigung auf-gedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.

Im Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 15. Februar, geöffnet. In diesem Jahr wurde es zum Schutz vor dem Coronavirus in größere Räumlichkeiten verlegt und befindet sich erstmals in der Fußgängerzone, Speyerer Straße 16, im ehemaligen Schuhhaus Dielmann. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, allerdings ist aufgrund der umfangreichen Hygie-nemaßnahmen mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Temperaturmessung am Eingang, die Er-fassung der Personalien, sowie das dauerhafte Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sind zwingend erforderlich. Zu Stoßzeiten können auch Warteschlagen im Freien nicht vermieden werden. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, wird dringend empfohlen vorrangig die Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu nutzen und auf eine persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro zu verzichten.

Geöffnet hat das Büro montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt. In diesen Zeiten ist das Briefwahlbüro auch telefonisch unter 06233 66 77 44 7 erreichbar. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mög-lich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss der Stadtverwaltung vor der Entgegennahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Die schriftliche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per-son auszuweisen. Die von der Verwaltung versendeten Briefwahlunterlagen finden sich neben dem Wahlschein der Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird zuge-klebt. In den roten Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Um-schlag mit dem Stimmzettel.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Für den Versand des Wahlbriefs innerhalb Deutschlands ist kein Porto zu entrichten. Im Aus-land muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden, die Kosten hierfür trägt der Briefwäh-ler. Alternativ können Wahlbriefe auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses eingeworfen werden. In jedem Fall muss der Brief am Sonntag, 14. März, um 18 Uhr der Stadtverwaltung vorliegen. Alle Informationen und Links sind auch auf www.frankenthal.de zu finden. Weitere Informati-onen zur Landtagswahl gibt es auf der Website des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de.

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