Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 8. Februar 2021. „Das Gericht hält die landesweite Ausgangssperre für nicht verhältnismäßig und hat die Regelung daher gekippt. Es ist gut, dass Regierungshandeln bei uns durch Rechtsprechung korrigiert werden kann. Der Politik sollte das Urteil eine Mahnung sein, alle Maßnahmen darauf zu prüfen, ob sie geeignet, verhältnismäßig, fair und alternativlos sind. Wir haben Zweifel, ob die Zwangsschließungen ganzer Branchen diesen Kriterien gerecht werden.“
