Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar / Baden-Württemberg – Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nach Klage einer Tübingerin, die bislang in Baden-Württemberg geltende Ausgangssperre, ab Donnerstag 0 Uhr, aufgehoben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit ist die Regelung der Ausgangsbeschränkung, ab Donnerstag 0 Uhr, im gesamten Bundesland aufgehoben.
Das Gericht gab damit einem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die von 20 Uhr bis 05 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre nicht mehr angemessen. Das Gericht begründete das Urteil mit der erheblich verbesserten Pandemielage.
Die Ausgangssperre war im Dezember 2020 aufgrund der hohen Inzidenzzahlen jenseits der 200er-Marke eingeführt worden. Der Inzidenzwert liegt in Baden-Württemberg mittlerweile unter 65 Fällen/100000 Einwohner und sank in den letzten Wochen rapide ab.