Berlin / Metropolregion Rhein-Neckar(pm CDU-Bundestagsabgeordneten Nina Warken, MB + Alois Gerig, MB) – Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Odenwald-Tauber, Nina Warken und Alois Gerig, wurden aktuell von Steffen Bilger MdB, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), darüber informiert, dass ab sofort Länder und Gemeinden im Rahmen des Sonderprogramms “Stadt und Land” erstmals Bundesmittel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen können.
“Bis zu rund 657 Millionen Euro stehen bis 2023 für dieses Programm bereit. Mit diesem Sonderprogramm soll mehr Mobilität durch den klimafreundlichen Radverkehr abgebildet werden — auch im ländlichen Raum. Damit setzt das BMVI eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um”, informierte Bilger die Bundestagsabgeordneten.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen — auch über kommunale Grenzen hinweg — werden dabei besonders begrüßt.
“Viele Projekte werden hierbei gefördert”, berichteten Warken und Gerig, beispielsweise der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung), Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger sowie der Lastenradverkehr.”
Laut BMVI-Mitteilung werden die Maßnahmen der Länder und Gemeinden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
“Die Förderanträge müssen an die Länder gerichtet werden. Mit diesen ist vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) innerhalb eines Monats eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Es ist Aufgabe der Länder, auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu achten”, so Warken und Gerig abschließend. (Busse).
Weitere Informationen sind auf der Internetseite https://www.bag.bund.de unter der Rubrik Förderprogramme zu finden.
Link direkt: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Sonderprogramm_Stadt_und_Land/Sonderprogramm_Stadt_und_Land_node.html