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Mannheim – IHK Rhein-Neckar: Was tun, wenn der Vertragspartner pleitegeht?

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 27. Januar 2021. Durch die Corona-Pandemie und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Verbindung mit den finanziellen Hilfsmaßnahmen hat sich eine unübersichtliche Lage im Markt entwickelt. Manche Unternehmen werden durch die Fördermittel künstlich am Leben gehalten. Daraus resultieren Risiken auch für gesunde Unternehmen. Gerät ein Geschäftspartner in die Krise oder Insolvenz, besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig erbracht werden und Zahlungen ausbleiben. Zudem kann bei einer eingetretenen Insolvenz des Geschäftspartners dessen Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung unter bestimmten Voraussetzungen an Geschäftspartner geleistete Zahlungen zurückfordern. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar informiert am 9. Februar 2021 virtuell zu „Zahlungsschwierigkeiten und drohende Insolvenz von Vertragspartnern“. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de/insolvente-partner

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