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Frankenthal – Ausgangssperre und Maskenpflicht bis 31. Januar verlängert – Stadtverwaltung erlässt neue Allgemeinverfügung

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar

Am Montag, 11. Januar, tritt die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Vor diesem Hintergrund erlässt die Stadt Frankenthal am Samstag, 9. Januar, eine neue Allgemeinverfügung, die ebenfalls ab Montag gilt und die bisherigen, über die Landesverordnung hinausgehenden, Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bis 31. Januar verlängert. Im Wesentlichen betrifft dies die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in der Innenstadt. Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen abgestimmt und durch das Land Rheinland-Pfalz ausdrücklich unterstützt.

„In den letzten Tagen ist der Inzidenzwert in Frankenthal zwar leicht gesunken, insgesamt ist er aber immer noch zu hoch. Das Infektionsgeschehen ist anhaltend diffus und die Infektionsquellen nicht klar zuordenbar. Auch die Kontaktnachverfolgung ist bei den aktuellen Zahlen nicht mehr zu leisten. Hinzu kommt die angespannte Situation in der Stadtklinik und in den Kliniken im Umland. Wir haben uns deshalb – in Absprache mit unseren Nachbarn – dazu entschlossen, die Ausgangsbeschränkung auch bei uns zu verlängern. Die Lage ist fragil und womöglich trügerisch, daher halten wir zunächst an den Einschränkungen fest. Wir beobachten die Situation sehr genau und sind uns bewusst, wie groß diese anhaltenden Einschränkungen sind“, so Oberbürgermeister Martin Hebich: „Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen Frankenthalerinnen und Frankenthalern bedanken. Unser sinkender Wert ist sicher auf die Disziplin der Bürger zurückzuführen, die sich an die Maßnahmen halten. Jetzt gilt es, weiter durchzuhalten und zusammenzustehen!“

Begründung
Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 9. Januar 2021) bei 123; also weit über dem Zielwert von 50 des Corona Warn- und Alarmplans des Landes Rheinland-Pfalz. Erst bei diesem Wert ist es den Gesundheitsämtern wieder möglich, Kontakte schlüssig nachzuverfolgen. Frankenthal befindet sich somit weiterhin in der sogenannten Alarmstufe Rot und bleibt Corona-Risikogebiet. Für das Stadtgebiet konnten bisher 1.138 Infektionen festgestellt werden, im Land Rheinland-Pfalz insgesamt 79.805 (Stand 9. Januar 2021). Täglich sind in Frankenthal Neuinfektionen im hohen einstelligen bzw. zweistelligen Bereich zu verzeichnen, allein vom 8. auf den 9. Januar kamen elf Neuinfektionen hinzu.

Bisher ist nicht klar, wie sich die Feiertage, vor allem Silvester, in den nächsten Wochen auf die Infektionszahlen auswirken werden. Und mit der Mutation des Virus, die inzwischen auch in der Region angekommen ist, gibt es einen neuen, unbekannten Faktor, der die Zahlen ebenfalls in die Höhe treiben könnte. Eine Rücknahme von Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht könnte deshalb weitreichende Folgen haben – auch vor dem Hintergrund der aktuell bereits starken Auslastung der Stadtklinik. Stand 8. Januar werden 30 Covid 19-Patienten hier stationär behandelt, fünf davon auf der Intensivstation. Elektive Eingriffe wurden bereits stark heruntergefahren. Um die medizinische Versorgung weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist ein Senken der Infektionszahlen unabdingbar.

Die neue Allgemeinverfügung ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und tritt am Montag, 11. Januar, in Kraft. Sie ist im Wortlaut auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Die Regelungen im Überblick

Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Einschränkung der Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf der Betriebe der Gastronomiebranche werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt. Wie bisher ist ein Betreten des Gastraumes für den Straßenverkauf oder die Abholung nicht gestattet. Gleiche Öffnungszeiten gelten auch für alle anderen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung geschlossenen gewerblichen Einrichtungen, die einen Abhol-, Liefer- und Bringdienst anbieten. Auch hier ist das Betreten des Verkaufsraumes für die Abholung nicht gestattet.

Die Öffnungszeiten der Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, die nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung von der Schließung ausgenommen sind, werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt. Tankstellen ist im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen erlaubt. Notapotheken sind von der Beschränkung der Öffnungszeiten ausgenommen.

Kontaktbeschränkungen
Da die Landesverordnung die Kontaktbeschränkungen schärfer als bisher regelt, wird dieser Punkt in der Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal nicht aufgegriffen. Es gilt die Landesverordnung: ein Hausstand darf eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen. Kinder bis sechs Jahren werden nicht mitgerechnet. Ebenfalls weiterhin in der Landesverordnung verankert ist das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

Maskenpflicht in der Innenstadt
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin in der Frankenthaler Innenstadt Pflicht. Diese Regelung betrifft die gesamte Fußgängerzone sowie die Bahnhofstraße, die Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und die Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Aufgrund der Maskenpflicht muss im genannten Bereich auf Rauchen, Trinken und Essen verzichtet werden.

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen. Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen. Weitere Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sind in der zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus geregelt.

Alle weiteren Regeln der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit.

WEITERE INFORMATIONEN

Informationen im Internet

Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp
Wichtige Telefon-Nummern:
24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400
Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117
Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00
Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)
Quelle Stadt Frankenthal

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